Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 469 (sequence 151)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2292929-2293072-2293076--11315-2304617- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Rabbinerwahl in Schwersenz i. J. 1842 469 Am 29. September 1842 wurde David Joel durch Ge* meindeabstimmung zum Rabbiner in Schwersenz gewählt und am 2. Oktober ersuchte der Vorstand den Landrat um die Bestätigung dieser Wahl. Die Akten enthalten darüber folgenden Beschluß: Auf Grund der am 29. v. M. hierselbst stattgehabten Wahl und mit Bezug auf die diesfällige Wahlhandlung berufen wir Unterzeichnete Verwaltungsbeamten im Namen der isr. Korporation hierselbst mit Vorbehalt höherer Genehmigung den Rabbinatskandidaten Herrn David Heymann Joel aus Birnbaum zum Rabbiner der isr. Gemeinde zu Schwersenz auf die Dauer von sechs Jahren und sichern ihm, durch den in vidimierter Ab* Schrift beigefügten Repräsentantenbeschluß vom 9. April d. J. hierzu autorisiert, für die von ihm zu übernehmen* den, nachstehend näher bezeichneten Verpflichtungen folgendes Einkommen: 1. ein jährliches fixiertes Gehalt von 300 Th. wörtlich dreihundert Thalern in monatlichen Raten pränume* rando zahlbar, 2. freie Benutzung des Rabbinatshauses nebst Zubehör, 3. freie Federviehschlachtung für seinen Haushalt, 4. die unentgeltliche Verabfolgung eines Paradiesapfels (Esrog) und eines Palmzweiges (Lulaw) zu jedem Laubhüttenfest, wenn der Preis des ersteren nicht über 2 Thaler hinausgehen sollte, 5. die freie Benutzung der für die Rabbiner und dessen Frau angewiesenen Schulstellen, 6. die Annahme freiwilliger Geschenke an Festtagen, 7. das Ehrenrecht (Schlischi) kommt ihm allemal an Sonnabenden, an denen er Vorträge in der Syna* goge hält, so wie an jedem Feiertage und am Ver* söhnungsfeste unentgeltlich zu, 8. das Vorbeten des Abschnittes Neila am Versöh* nungstage gebührt ihm ebenfalls.