Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 470 (sequence 152)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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470 Die Rabbinerwahl in Schwersenz i. J. 1842 9. für eine Trauungsrede, wo diese verlangt wird, von Seiten der Brautleute 15 Silbergroschen, 10. für Verleihen des Ehrentitels Chawer an UnverheL ratete, was jedoch immer mit Genehmigung des Korporationsvorstandes geschehen muß, von dem Beteiligten 1 Thaler. Dagegen ist der Berufene verpflichtet, alle diejenigen Funktionen zu besorgen, die man von einem jüdischen Rabbiner jetziger Zeit vermöge der Religion und den An־־ Ordnungen der ihm Vorgesetzten Behörden, insofern diese nicht mit der ersteren unbedingt kollidieren, zu erwarten berechtigt ist, insbesondere auch: 1. alle 4 Wochen an den Sonnabenden in der Syna* goge religiöse Vorträge zu halten, desgleichen an sämt־־ liehen Feiertagen sowie an להגדיל und שנת /תשונה. Die Vorträge an den Festtagen müssen in rein deuL scher Sprache gehalten werden. An den Sonnabenden wechselt immer der deutsche Vortrag mit einer soge^ nannten Drösche. 2. die spezielle Beaufsichtigung der Elementarschule und die Anordnung und Überwachung des Religions* Unterrichts. 3. Mit der Pfingstpredigt ist die Konfirmierung der ins 13. Lebensjahr eintretenden Knaben zu verbinden1)• 4. מגן אניהם שיעיר täglich im Bethamidrasch vor dem Abendgebet zu halten. Der Gewählte hat die Stelle zum 1. Dezember d. J., falls ihm keine Hindernisse zustoßen, anzutreten. Vom Tage des Amtsantritts bezieht derselbe die ihm ausge* setzten Gewährungen. Schwersenz, d. 1. Oktober 1842. Die Verwaltungsbeamten der isr. Korporation. Gurau. 1 Eine solche gemeinsame ״Konfimierung“ der Knaben wurde von Joel nicht eingeführt und fand niemals statt. Dagegen wurden von