Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 446 (sequence 128)
- Language
- German
- Belongs to
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446 Die fünftägige Arbeitswoche und ihre Problematik auch dreißig Nächte hintereinander arbeiten, um dann sechs oder sieben Tage hintereinander zu ruhen, und oft genug ist selbst in den einzelnen Abteilungen eines und desselben Betriebes die „Wochen“länge verschieden. So kann man von einer Woche im gewöhnlichen Sinne des Wortes überhaupt nicht mehr sprechen. Sie ist zu einer rein betriebstechnischen Zahlengröße geworden. Nach dem Gesagten besteht zwischen der russischen Fünftagewoche und der mit dem gleichen Namen beleg* ten Einrichtung der kapitalistischen Länder auch nicht die geringste Beziehung. Im Gegenteil, die In* stitution der zweitägigen Betriebsruhe läuft dem russischen Prinzip der „Ununterbrochenen Produk* tion“ strikte zuwider, und dieser eklatante Gegen* satz wird wahrlich nicht dadurch gemildert, daß zufällig in beiden Systemen die Zahl Fünf eine Rolle spielt. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß wir in Amerika die Fünftagewoche noch in einer anderen Form verwirk* licht finden, die in ihrer Unterschiedlichkeit von der bis* her behandelten allgemeinamerikanschen Form an das russische System unverkennbar anklingt. Wir denken nier an das Beispiel Ford’s der als einer der ersten Unternehmer der Welt die Arbeitszeit für etwa 150 000 Menschen zu regeln hat. Ford läßt in jeder Woche volle sechs Tage arbeiten, und mehrere Abteilungen bleiben gar — normale Absatzbedingungen voraugesetzt — Tag und Nacht in Betrieb. Aber die einzelnen Arbeiter werden nicht länger als vierzig Stunden beschäftigt und erhalten neben dem Sonntag noch einen zweiten Tag in der Woche abwechselnd frei, so daß immer nur fünf Sechstel der Arbeiter im Dienst sind. Was diese i\rbeitsordnung mit dem russischen System gemeinsam hat, das ist die Tren* nung der individuellen Arbeitszeit von der allgemeinen Betriebszeit. Aber diese Trennung ist bei Ford längst nicht so radikal. Der altgeheiligte Grundsatz, daß jeder siebente Tag als allgemeiner Ruhetag zu gelten habe,