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Jeschurun · 1930-09-01 · Heft 9-12 (September 1930) · p. Seite 381

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 9-12 (September 1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 381 (sequence 63)
Language
German
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Die Anfänge von Hirschei Löbels Berliner Rabbinat 381 kömmt, ob der Ausdruk, dessen sich der Testirer be* dienet hat, eine Schenkung oder eine Erbschaft involvire (Cap. 1, Absch. 2 § 8), ob er sich eines bejahenden oder verneinenden Ausdruks bedienet (daselbst), ob er das Zeitwort der Schenkung in der gegenwärtigen oder zu* künftigen Zeit gebraucht (Cap. 3, Abschn. 1 § 4), ferner bey einem bedinglichen Contracte, ob auch die Bedingung in gehöriger Form ausgedrückt worden (Cap. 3, Abschn. 1 § 9), wie nicht weniger was bewegliche Güter oder lie* gende Gründe heiße (Cap. 3, Absch. 4 § 10), ferner bey der Trauung (siehe Cap. 4, Abschn. 1 § 1), da wir die bey der Trauung gültige Redensarten einigermaßen ins Deutsche zu übertragen gesucht haben, aber, wie wir aufrichtig ge* stehen müssen, selbst nicht versichert sind, daß die Worte in der deutschen Sprache geenau von derselben Bedeu* tung und von demselben Umfange sind wie die hebrä* ischen, die wir durch dieselben zu verstehen geben wollen. Ja, in allen Fällen, wo der Umfang und die Nebenbedeutung der Worte von solcher Wichtigkeit sind, ist es eine fast unmögliche Sache, dieselbe mit aller Treue und Genauigkeit in eine andere Sprache zu übersetzen. Daher in allen diesen Fällen der Urtheilssprecher noth* wendig die Grundsprache verstehen muß. Aus diesen Gründen, denen noch verschiedene von nicht geringer Erheblichkeit hinzugefügt werden können, erhellet schon zur Genüge, wie wenig wir im Stande gewesen, die Ritualgesetze so deutlich ins Licht zu sezzen, daß in Rechtssachen, die davon abhängen, schlechterdings nach unserm Berichte allein möge ge* urteilt werden können. Wir halten vielmehr für unum* gänglich nothwendig, daß ein Urteils Verfasser in Rechts* Sachen, die von jüdischem Ritibus abhängen, nicht nur die hebräische Sprache versteht, sondern auch den Tal* mud und die übrigen Gesetz* und Ritualbücher der Juden mit Fleiß studiert habe, um den Geist und die Gründe eines jeden Gesetzes deutlich vor Augen zu haben und

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