Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 378 (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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378 Die Anfänge von Hirschei Löbels Berliner Rabbinat gebrauche außer dem Schuldhan Aruch noch viele andere spätere Rabbinen haben zu Rathe gezogen und in Zweifel* haften Fällen allezeit auf die Quellen selbst, nemlich auf den Talmud und die Commentatoren desselben Rücksicht genommen werden müssen. Wo wir keine Entscheidungs* gründe für eine von den Meinungen gefunden, da haben wir solches angezeigt und muß es in solchen Fällen auf die Einsicht des Richters ankommen, auf welcher Seite er die mehresten und wichtigsten Mehrheitsgründe zu finden glaubet; hauptsächlich aber wird in solchen Fällen darauf gesehen, welche von den Partheyen im Besitze der streitigen Sache ist. Denn wenn auf beyden Seyten wichtige Autoritäten anzutreffen sind, so ist ein dubium juris wie ein dubium facti anzusehen, und der Innhaber der Sache hat das Vorrecht. Von dieser Rechtsregel der Be* rufung auf eine wichtige Autorität ('^ n*p) haben wir in einer Note etwas ausführlicher gehandelt und dabey die Einschränkungen angeführt, welche sie in der Ausübung leidet. Wir haben uns bey Verfertigung dieser Abhandlung blos die Absicht vorsetzen können, von unsern Ge* bräuchen in Ansehung der vorgeschriebenen Materien einen ausführlichen und auch einem der hebräischen Sprache unkundigen Leser durchaus verständlichen Be* rieht abzustatten. Wir müssen aber gestehen, daß wir unsere Ausarbeitung allein keineswegs für hinlänglich halten, in vorkommenden Fällen nach derselben zu er* kennen und mit gehöriger Überzeugung Recht zu sprechen. Ja, wir erklären uns selbst für unfähig, ein solches Gesetz* buch zustande zu bringen, woraus ein Richter, der des Talmuds und der jüdischen Rechtsgelehrsamkeit über* haupt unkundig ist, sollte Recht sprechen und die vor* kommende Streitsachen gehörig entscheiden können. Die Gründe hievon sind mancherley, und wir begnügen uns, die vornehmsten davon anzuführen. 1. Die hier berührten Materien stehen mit andern