Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 377 (sequence 59)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Anfänge von Hirsche! Löbels Berliner Rabbinat 377 ihren Kräften stand. Ein der jüdischen Rechtsgelehrsam* keit Unkundiger werde zwar nicht imstande sein, in den einschlägigen Rechtssachen auf Grund des „Berichtes“ einen Gerichtsspruch zu fällen. Wohl aber könne er sich von den Ritualgesetzen einen Begriff machen, um die von einem rabbinischen „Urteilsverfasser“ angeführten Gründe zu verstehen: In der „Einleitung“ heißt es203 nach Anführung der Quellen: „Folgende Gesetze und Gebräuche der heutigen Juden in Erbschaft*,204 Vormundschaft*, Testament* und Ehesachen, in soweit solche das Mein und Dein angehen, sind hauptsächlich aus diesem Schulchan Aruch, und zwar was Erbschaften, Vormundschaften und Testamente be* trift, aus dem vierten, die Ehesachen aber größten Theils aus dem dritten Theile, in einer zu unserer Absicht beque* men Ordnung gezogen worden. Da indeßen die Ver* fasser205 des Schulchan Aruch zwar als Männer von sehr erleuchteten Einsichten und heiligen Sitten in großen An* sehen bey der Nation stehen, aber doch keine gesetzge* bende Gewalt haben, auch nicht schlechterdings für un* fehlbar gehalten werden, so können ihre Aussprüche und Entscheidungen zweifelhafter Sätze nur gültig seyn, in so weit sie sich auf den Talmud selbst oder auf richtige Argumentationen aus denselben gründen oder wenigstens denselben nicht zuwider sind. Wenn aber spätere Lehrer des Rechts in ihren Schriften zuweilen nöthig gefunden, von den Decisionen des Schulchan Aruchs abzugehen und ihre Behauptungen durch triftige Gründe aus dem Talmud dargethan haben, so hat auch der Gebrauch sich nach ihnen lenken und von dem Schulchan Aruch ab* weichen müssen. Daher bey Verfertigung dieser Ritual* 203 Ich zitiere nach dem Druck S. IX—XXII. 204 Vgl. Anm. 198. Das wichtige Kapitel der Erbschaftssachen fehlt im früheren Berichte Aron Moses’ und Joel Jacobs. 203 R. Joseph K. und R. Moses Israels, d. i. Rabbi Joseph Karo und Rabbi Moses Isserles.