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Jeschurun · 1930-09-01 · Heft 9-12 (September 1930) · p. Seite 368

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 9-12 (September 1930)
Date
1930-09-01
Page
Seite 368 (sequence 50)
Language
German
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368 Die Anfänge von Hirschei Löbels Berliner Rabbinat er werde ausgangs künftigen Monats in Berlin erwartet. Sie baten daher, die Verzögerung des Berichts zu ent» schuldigen und anstatt der zwei Monate eine Frist von sechs Monaten zu bewilligen, ״damit der neu erwählte Landrabbi die zu der quästionierten Berichtserstattung erforderliche Kenntnis von denen Verfaßungen und Be» fugnißen157 unserer Gemeinde erlangen könne.“ Ebenso erwiderten sie158 betreffs des vormundschaftlichen Ge» richtes, sobald der Landrabbi da sei, würden sie dem Befehle nachkommen. Selbstverständlich wurden infolge der geschilderten Umstände die erbetene Frist genehmigt.159 Aber der Be» rieht kann nicht, obgleich man schon 1773 schrieb. Da entschloß sich das Kammergericht am 10. Februar 1773, ein Monat vor Ablauf des Termins, den Ober» und Alte» sten160 der Judenschaft Exekution anzudrohen, wenn der Bericht nicht binnen vier Wochen einginge.161 War der Bericht nicht größtenteils fertig — in Wirklichkeit war er noch gar nicht begonnen — so konnte er auch in vier Wochen nicht beschafft werden. Doch kam wenigstens eine Antwort.162 Die Ältesten baten um Abwendung der exekutivischen Verfügung. Sie könnten die Berichte 157 Auf Grund des Privilegs von 1750, art. 31—32. Vgl. in dem nach Metz gesandten Schreiben: כפי חריות הקיומי׳ שלבו במדיבתיבו. 158 Gleichfalls am 14* September, jedoch in einem zweiten Schreiben: Akten Bl. 38. 159 Am 18. September: Akten Bl. 37. Die gleiche Bewilligung trat hinsichtlich der Mitglieder des jüd. Vormundschaftsgerichts ein: Akten Bl. 40. 160 Diese Adresse wird von nun an beibehalten. 161 Akten Bl. 40—41. Der Hinweis, daß die bewilligte Frist abgelaufen sei, beruhte auf einem Irrtum. Seit dem 18. September 1772 waren erst knapp 5 Monate vergangen. 162 Akten Bl. 42. Unterzeichnet haben Daniel Itzig, Hirsch David, Wulff Rintel und Abr. Sal. Nauen. Sie nennen sich amtlich: ״Ober- und Älteste“, obgleich Veitei Ephraim nicht mitunterschrieb. Der Bericht ist vom 15. Mäiiz 1773 datiert, am 18. März waren die sechs Monate um.

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