Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 365 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Anfänge von Hirschei Löbels Berliner Rabbinat 365 hört, daß der Metzer Rabbiner Jonathan Eybschitz für die dortigen Behörden eine Arbeit über die Gesetze des Choschen ha־Mischpat in französischer Sprache verfaßte, und baten nun, ihnen diese Sammlung schnellstens auf ihre Kosten abschreiben zu lassen und nach Berlin zu senden143. Die Regierung habe von ihnen eine Über־ setzung der jüdischen Gesetze mit Erklärung verlangt, da־ mit das Kammergericht in jüdischen Prozessen auf Grund des jüdischen Ritus nach den den Juden bestätigten Frei־ heiten144 entscheiden könne. Sie hätten vergeblich ver־ sucht, sich der Ausführung ״dieser schweren Arbeit, die doch keinen Nutzen habe“ zu entziehen. Die Regierung verlange aber auf Befehl des Königs Fertigstellung und sie wüßten nicht, was sie weiter145 antworten sollten148. Der Bescheid aus Metz hat sich leider nicht erhalten. Daß ein solcher eintraf, ist nicht zu bezweifeln. Es ist aber wenig wahrscheinlich, daß ihm die Arbeit des Metzer Rabbiners — wenn es überhaupt eine solche gab — beilag. Wir finden nicht den geringsten Anhalt dafür, daß den Ältesten oder dem Rabbinate eine Hilfe aus Metz zuteil wurde. 142 Der Brief wurde von Löwenstein in der Isr. Monatsschrift (Beiläge zur Jüdischen Presse, Berlin) 1908, Nr. 10, S. 39, veröffentlicht. Unterschrieben haben: Veitei Berlin (Veitei Heine Ephraim), Daniel Berlin (Daniel Itzig), Jakob Zewi (Jakob Moses), Naphtali Hirsch b, David (Hirsch David) und Abraham b. Salomo (בפה״ח ist Lese- oder Druckfehler) aus Nauen (Abraham Nauen). 143 Natürlich hätten dann die Aeltesten eine Uebersetzung aus dem Französischen ins Deutsche anfertigen lassen. 144 Siehe S. 134 und 213. 145 Außer den in ihrer Antwort vom 31. Dezember angegebenen Gründen. פקד עלינו השררה יר״ה בחזקה להעתיק להם הלכות רבות מחושן המשפט 146 על בוריו למען יהי׳ להם אלה המשפטים והתורות למשמרת בערכאות שלהם הכל מפורש בשום שכל לדין ולהורות מתוכו בקמר גריבט יר״ה לבני עמינו ע״ם יודישע ריהעס כפי חריות הקיומי׳ שלנו במדינתינו. ולשוא הי, התנצלותנו בזה עד הנה להמלט מדבר הקשה הזה ללא הועיל כי ידם תקיפא עלינו במצות אדונינו המלך יר״ה לאמר כלו מעשיכם היש מהר ועליה אין להשיב עוד.