Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1930-05-01 · Heft 5-8 (Mai 1930) · p. Seite 315

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 5-8 (Mai 1930)
Date
1930-05-01
Page
Seite 315 (sequence 133)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2292929-2293072-2293075--11158-2304459
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Bücherbesprechungen 315 William Rosenau. Jüdische Sitten und Gottesdienstliche Gebrauche. 3. neubearbeitete Ausgabe. Ins Deutsche übertragen von Dr. Bertha Badt-Strauß. Verlag Jalkut Berlin, 1929. Für Nichtjuden und solche, die dem traditionellen Judentum entfremdet sind, ein treffliches Handbüchlein zur Orientierung, stellenweise auch für traditionelle Juden wegen der Angaben betreffs der Abweichungen in reformierten Gemeinden. Die Einfügung der angeführten Bibelstellen in der Uebersetzung Buber- Rosenzweig erscheint unangebracht. Für den nicht ästhetisch vorgebildeten Feinschmecker birgt sie Unverständlichkeiten. Die Scheidelinie zwischen strengem Gesetz und üblichem Brauch ist vielfach verwischt. Manche Entgleisung wäre festzustellen. Ungehörig in dem Buche eines ״Sachverständigen“ ein so grober Irrtum wie ״auch darf die Laubhütte nicht schmäler sein als das vorgeschriebene Maß von vier Ellen beträgt.“ (S. 125.) —h H. Tgkocinski, Die gaonäischen Verordnungen (תקנור־־ז), Berlin 1929, Akademie-Verlag (Veröffentlichungen der Akademie für die Wissenschaft des Judentums, Historische Sektion, Fünfter Band), VIII u. 186 S. Wohl auf wenigen Gebieten hat die jüdische Wissenschaft in der jüngsten Zeit eine derartige Vervollkommnung erfahren als auf dem der gaonäischen Periode. War das Schrifttum dieser Zeit noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts ein ״verschlossenes Buch“, so *sind wir heute, zumal über den Ausgang der Epoche, sowohl über die historischen Vorgänge als auch die literarischen Niederschläge, nicht weniger unterrichtet als über die späteren Jahrhunderte. Ohne Zweifel freilich liegen noch ungehobene Schätze in Sammlungen verborgen, aber doch ist es schon an der Zeit, mit der Sichtung des Materials nach kritischen Gesichtspunkten zu beginnen. Der schwierigen Aufgabe nun, aus den Responsen die gesetzgeberischen Akte der Gaonen zu eruieren, unterzieht sich Tgkocinski in mustergültiger Weise. Nicht weniger als 19 verschiedene Bestimmungen, die fast ausnahmslos in die Gesetzgebung tief eingreifen, ja mitunter von den Bestimmungen des Talmuds abweichen, werden von ihm behandelt. Hierbei verfährt er in der Weise, daß er zu jeder Frage alles bekannte Material zusammenstellt, wobei er bis zu 15 verschiedene Quellen verwendet, jeden Bericht auf Autorschaft und Echtheit untersucht, seinen Inhalt kurz angibt und durch kritische Gegen- Überstellung der verschiedenen Berichte ein gesichertes Resultat zu ermitteln sucht. Auf diese Weise gelingt es ihm bei zahlreichen An- Ordnungen — ein Jahrtausend, nachsem sie erlassen sind! —, deren

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.