Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1930-05-01 · Heft 5-8 (Mai 1930) · p. Seite 273

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 5-8 (Mai 1930)
Date
1930-05-01
Page
Seite 273 (sequence 91)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2292929-2293072-2293075--11116-2304417
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

?.חבר עיר Was ist 273 auf. Dieses kann ohne weiteres als richtig zugegeben werden. Fraglich ist dagegen seine zweite Ännahme, daß zu übersetzen sei ״S. höherer O.“. Man kann m. E. ebenso gut übersetzen ״Syna״ gogenvorsteher höherer Ordnung“, also etwa Obervorsteher. Die Gemeinde könnte mehrere Vorsteher gehabt haben, deren Ober״ Vorsteher er war. Äber auch wenn es sich auf Synagoge beziehen sollte, so besteht durchaus keine Veranlassung, den Begriff in solch umfassender Weise zu verallgemeinern, wie Kr. es tut. Jene In״ schrift bezieht sich nur auf Rom.» Wer könnte heute noch be״ stimmen, welch lokaler Sinn sich dort mit dem Begriff ,,höhere Synagoge“ verband? Haben wir nicht auch heute in den großen Städten eine solche höhere S., genannt Hauptsgnagoge, die aber durchaus keine S. höherer Ordnung im Sinne von Krauß ist? Nur etwas Derartiges könnte m. E. in betracht kommen. Wie aber kommt es, daß im ganzen talmudischen Schrifttum von einer solchen S. höheren Grades nicht die Rede ist? Es sei denn, daß man sich etwa durch die willkürliche Ännahme von bewußten Priester״ gemeinden die Voraussetzungen dazu selbst schafft? Die Ännahme von zwei Synagogengraden entspricht auf keinen Fall der talmu״ dischen halacha. Irgendwie müßte der Talmud darüber eine Ändeutung machen. Sollte aber für die höhere Sgnagoge eine andere Liturgie, ein anderer Ritus bestanden haben? Das erscheint doch von vornherein als ausgeschlossen. Bleibt also nur ein recht ״dunk״ ler und unklarer“ Begriff. Nun schreibt Kr. im Jb. S. 200 ״Eine Gemeinde, die aus lauter Priestern besteht, kann gewiß (!) als eine ״Sgnagoge“ höherer Ordnung bezeichnet werden, und so verhält es sich auch mit dem G’ttesdienst jener ״Standmannschaft“ von der wir gesprochen haben (bezieht sich auf das oben von dem m’amad und seinem m’munneh Gesagte,4 W.) und von der vermutlich (!) nur jeweils eine Deputation in Jerusalem anwesend war, die wohl (!) in der ״Quaderhalle“ ihren GTtesdienst hielt“. Älso selbst bis in den Tempel reichte die höhere Sgnagoge. Und das alles, weil in einer Inschrift in Rom s. alti ordinis stand. Es läge nahe, noch auf einige andere Punkte einzugehen, ins״ besondere auf die von Kr. immer wieder behauptete Zehnzahl in der Kommunalverwaltung und seine Erklärung der עשרה בטלנים Doch ziehe ich es vor, für meine Seite die Kontroverse, zu der ich un>״ mittelbar herausgefordert war, mit der Erledigung der oben behan״ 4 Es bleibt ein Rätsel, welchen G’ttesdienst der Standmann״ schaft Kr. eigentlich im Äuge hat; von einem solchen ist dort gar nicht die Rede.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.