Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 5-8 (Mai 1930)
- Date
- 1930-05-01
- Page
- Seite 229 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Änfänge von Hirschei Löbels Berliner Rabbinat 229 Von Gottes Gnaden Friderieh König in Preußen, Markgraf zu Brandenburg, des heil. Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Chur״ fürst etc. Unsern gnädigen Gruß und geneigten Willen zuvor. Hochwohl״ , gebohrener. veste und hochgelehrte Räthe, besonders lieber und | liebe Getreue. Ihr habt beg dem Euch unterm 15. Jun. 1769 zu״ | gefertigten Gutachten120 der Immediat״Jurisdictions״Commission vom 25. Mag ejusd. über die zu bestimmende Grentzen, theils wie weit die Juden״Sachen zur Cognition der Justiz״Collegiorum oder der Krieges״ und Domainen״Cammern gehören, theils wie weit die dem Rabbi und Juden-Äeltesten in dem General-Juden״Privilegio begge״ legte Cognition in Ritual״Sachen sich erstrecken möge, in Eurem darüber abgestatteten Bericht121 vom 20. Decbr. 1769 angeinerket, daß so wenig Ihr auch mit dem Gutachten gedachter Commission, in wie weit die Juden Sachen zur Cognition der Justitz-Collegioruim oder der Cammern gehören, imgleichen wegen der dem Rabbi und Äeltesten nachzulaßenden Cognition auf die beg diesen zwegten Punct sub Lit. Ä. B. C. von der Commission vorgeschlagene Weise einig wäret, dennoch weder nöthig noch von Nutzen Euch zu segn schiene, eben dieses in dem Jurisdictions״Reglement vom 19. Jun. 1749 und dem General-Juden״Reglement Ärt. 31 wesentlich schon Enthaltene aufs neue veste zu setzen. Dagegen aber habt Ihr beg dem, was in gedachtem Gutachten sub Lit. D. wegen der dem Rabbi und denen Äeltesten beg״ gelegten Jurisdictionis voluntariae enthalten, einige nicht unerhebliehe Bedenken geäußert und eventualiter angetragen, von dem Rabbi und Assessoren der Juden in unsern Haupt-Städten die Anzeige der Observantz und des bisherigen Herganges in Ansehung der Errichtung dergleichen Documente, als Testamente, Ehe-Stifftungen etc. sind, und ob das Begsegn des Rabbi oder welcher Assessorum und in wie starker Anzahl, auch was sonst für Ceremonien, Gebräuche und Erforderniße dabeg nothwendig erachtet würden, zu erfordern. Nachdem nun diesem eventuellen Anträge gemäß die Anzeige des Königsberger Rabbi und Juden-Aeltesten durch die Preußische Regierung, des hiesigen Vice-Rabbi und Äeltesten122 ihre hingegen durch Euch selbst eingefordert worden und begde123 nunmehro, so 120 Siehe oben S. 213—216. 121 Siehe oben S. 216—218. 122 Richtig: Assessoren. In Berlin waren die Äeltesten nicht gefragt worden. 123 Bei den Akten des Kammergerichts liegt nur die Berliner Anzeige.