Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 5-8 (Mai 1930)
- Date
- 1930-05-01
- Page
- Seite 218 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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218 Die Anfänge von Hirschei LÖbels Berliner Rabbinat welcher Assessoren91 und in wie starke Anzahl, auch was sonst für Ceremonien, Gebräuche und Erforderniße dabey nötig oder nothwendig erachtet werden, zu erfordern dienlich.“ Der zum Schluß gemachte Vorschlag fand beim Justizdepartement Beifall. Endlich einmal eine Gelegenheit, über den jüdischen Ritus von zuständiger jüdischer Seite Aufschluß zu erhalten. Das Kammergericht erhielt Auftrag,92 vom Berliner Rabbi die gehörige Auskunft einzuholen. Am 26. Januar 1770 erging daher seitens des Kammergerichts an den Berliner Vicerabbi und die Assessoren der Befehl,93 binnen 14 Tage ,,von der Observantz und dem bisherigen Hergange in Ansehen der Aufnahme und Errichtung derer Testamente, Inventarien, Ehestiftungen und dergleichen in hiesiger Residentz und ob das Beyseyn des Rabbi oder welcher Assessoren und in wie starker Anzahl, auch was sonsten für Ceremonien und Erforderniße dabey nothwendig erachtet werden, eine ausfiihrliche und gewißenhafte Anzeige einzubringen.“ Den gleichen Auftrag wie das Berliner Kammergericht erhielt die Preußische Regierung in Königsberg. Die Auskunft sollte dort vom Rabbi94 und den Judenältesten95 eingeholt werden. Die Einhaltung der für Berlin gestellten Frist war schon deshalb nicht möglich, weil das Schreiben des Kammergerichts erst am 7. Februar beim Rabbinate einging96 und der Vicerabbi von Berlin abwesend war. Doch nach kurzer Zeit am 91 Welcher Ärt Beisitzer: der Aeltesten, der rabbinischen Assessoren oder der Beglaubten. 92 15. Januar 1770: Akten Bl. 11. 93 Akten Bl. 12. 94 Levin Marcus: Jolowicz, Gesch. d. Juden in Königsberg i. Pr., S. 91. 95 Also nicht von Rabbi und Assessoren wie in Berlin. Es gab wohl nicht letztere offiziell in der kleinen Gemeinde. 96 Joel Jacob an den König (Kammergericht) 9. Februar 1770: Akten Bl. 13. Er bat um einen Aufschub von 14 Tagen.