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Jeschurun · 1930-03-01 · Heft 3-4 (März 1930) · p. Seite 126

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 3-4 (März 1930)
Date
1930-03-01
Page
Seite 126 (sequence 32)
Language
German
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126 Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht nun die Gesellschaft eine Gesamthand, so daß jedem Teilhaber der Gesellschaftsgegenstand als ganzer zustande, so wäre nicht einzusehen, warum dies nicht auch in Bezug auf ihre Verbindlichkeiten gegenüber Dritten gelten sollte, d. h. warum nicht jeder Teilhaber primär wegen der ganzen Forderung in Anspruch genommen werden könnte. Wird jedoch die Ge- Seilschaft als eine Bruchteilsobligation angesehen, so ist es in ihrem Wesen gelegen, daß jeder Teilhaber nur entsprechend seinem Anteile am Vermögen, also in Höhe seines Kopfteiles, verpflichtet werden kann. Für diese These, daß die s. weder in dinglicher noch in obligatorischer Beziehung eine Gesamthand ist, kann zum Beweise noch eine andere Talmudstelle herangezogen werden:408 ״Raba fragte Raw Nachman: Wenn jemand den Ochsen zweier Gesellschafter stiehlt, ihn schlachtet und (sein Verbrechen) einem von ihnen eingesteht, wie ist dann die Entscheidung? — Lehrt die Thora:409 ״fünf Rinder“ (soll er als Strafzahlung leisten), etwa auch fünf halbe Rinder? Hierauf erwidert jener: ״Fünf Rinder“ schreibt die Thora, aber nicht fünf halbe Rinder... Am Abend jedoch sagte er ihm: ״Fünf Rinder“, lehrt die Thora, und sogar fünf halbe Rinder.“ Hier liegt folgendes Problem zu Grunde: Das Strafgeld von fünf Rindern, das die Thora dem Dieb auferlegt, fällt fort, sobald er das Delikt eingesteht. Wie ist aber die Rechtsläge, wenn mehrere Personen geschädigt wurden und nur einer von ihnen gegenüber das Geständnis erfolgte? Braucht der Dieb dem anderen Teilhaber das Strafgeld nur entsprechend seinem Kopfteile zu bezahlen oder zwingt das Thorawort ״fünf Rinder“ (aber nicht fünf Teile von Rindern) dazu, 408 bk. 71b: בעא מעיה רבא מרב נחמן גנב שיר של שבי שותפין וטבחן והודה לאחד מהן מהו חמשה בקר אמר רחמנא ולא חמשה חצי בקר"". לצפרא! אמר ליה חמשה בקר אמר רחמנא ואפילו .חמשה חצאי בקר• 409 Exod. XXI, 37: Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Stück Rinder für das Rind und vier Stück Schafe für eines erstatten.“

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