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Jeschurun · 1930-03-01 · Heft 3-4 (März 1930) · p. Seite 122

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 3-4 (März 1930)
Date
1930-03-01
Page
Seite 122 (sequence 28)
Language
German
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122 Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht Hierzu bemerkt die Gemara:399 ״Raw Josef sagt im Namen von Seiri: Der Streit betrifft den Fall, daß der Hof nicht so groß ist, daß er geteilt werden kann;400 kann er aber geteilt werden, so sagen alle, daß die Benutzung verboten ist.“ Hingegen erklärt ihren Streit eine andere Gemara-Stelle folgendermaßen :401 ״Worüber streiten sie? — R. Elieser b. Jakob vertritt die Ansicht: Es wird ״Berera“ anerkannt. (Daher) betritt dieser sein Eigentum und dieser sein Eigentum. Die Rabbanen vertreten die Ansicht: Es wird ״Berera“ nicht anerkannt.“ Was zunächst den Begriff der hier genannten ״Berera“ angeht, so ist sein Wortsinn ״Aufklärung“ und sein technischer Sinn Rückverlegung eines Ereignisses auf einen früheren Termin. Der Eintritt eines bestimmten Rechtserfolges ״klärt“ darüber ״auf“, daß ein bis dahin ungewisser Zustand im Sinne des jetzigen Zustandes zu lösen ist. Wie nun R. Nissim (zu Ned. z. St.) ausführt, gehören die beiden Stellen zusammen und ergänzen einander: R. Elieser b. Jakob und die Rabbanen sind über die Anwendbarkeit von ״Berera“ bei einem unteilbaren Felde verschiedener Ansicht; während ersterer sie zugibt, leugnen sie die anderen. R. Eliesers Ansicht nämlich ist: Verbietet der geringe Umfang eines Grund- 399 Nedarim 46 a: אמר רבי זעירי מחלוקת שאין בה כדי חלוקה אבל יש בה כדי חלוקה דברי הכל אסור 400 Unter Teilung ist naturgemäß keine organische Trennung zu verstehen; eine solche wäre auch bei einem Grundstück überhaupt nicht möglich. Vielmehr ist hier eine Parzellierung ohne Wertminderung gemeint. Eine solche ist nach Änsicht des Talmuds (BB. 2 a) bei einem Grundstücke bis zur Größe von 4 Quadratellen ausgeschlossen, da unterhalb dieser Größe eine Bewirtschaftung als unmöglich erscheint. 401 bk. 51 b: במאי קמפלגי רבי אליעזר בן יעקב סבר יש ברירה האי מדידיה קא ממלא והאי מדידיה קא ממלא ורבנן סברי אין ברירה•

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