Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 17 (1930)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1930)
- Date
- 1930-03-01
- Page
- Seite 114 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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114 Der Geburtenrückgang — ein jüdisches Problem. Äerzten sprechen, die sich kein Gewissen daraus machen, dem jungen Mann, der an manchen Äbstinenzbeschwerden leidet, den außerehelichen Geschlechtsverkehr anzuraten, bei Schwangerschaftsbeschwerden sofort mit der Unterbrechung zur Hand sind, und selbstverständlich Konzeptionsverhütung wähl״־ und kritiklos propagieren. Auch ernstere jüdische Äerzte — bis in unsere Kreise hinein — sind sich anscheinend nicht der vollen Tragweite ihrer sexualhygienischen Beratung bewußt. Bei ihnen müßte die Aufklärung einsetzen, und die Äerzte unseres Kreises müßten zu Trägern eines jüdischen sexualhygienischen Systems gemacht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß ihnen von zuständiger rabbinischer Seite die Richtlinien klar und deutlich vorgeschrieben werden. Das Gelingen eines solchen Planes wäre davon abhängig, ob es halachisch möglich sein wird, den Grundzügen der heutigen hygienischen Wissenschaft entsprechend eine Lösung zu finden. Der ärztlich-menschliche Rat müßte sich mit dem halachisch gegebenen Rat vereinigen lassen, um einem Schisma in der Seele unserer Äerzte und im Herzen des Volkes vorzubeugen. Wir haben bereits erkannt, daß es schlimmste Konsequenzen moralisch-religiöser Art haben muß, wenn Mensehen fromm nach außen leben wollen und innerlich sich bewußt sind, dauernd gegen das Gesetz zu verstoßen. Besteht aber eine harmonische Zusammenarbeit von Rabbiner und Arzt, so wird es den Rabbinern ermöglicht sein, das Vertrauen des Volkes zu gewinnen, für das das Gesetz ein Gesetz des Lebens sein soll, Vertrauen gerade auf einem Gebiete, das sich jeder Kontrolle entzieht, wo alles vom Vertrauen abhängt. Ich möchte nicht mißverstanden werden. Keineswegs soll die Entscheidung an Stelle des Rabbiners im einzelnen Fall durch den Arzt erfolgen. Dem Ärzte soll gesagt werden, nach welchen Gesichtspunkten er sein Gutachten für den Rabbiner abzugeben hat. Der Rabbiner hat das alleinige Entscheidungsrecht. Und man kann zu den Rabbinern das Vertrauen haben, daß sie — unter der Voraussetzung sachgemäßer ärztlicher Beratung — bei ihrer Ent-