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Jeschurun · 1930-03-01 · Heft 3-4 (März 1930) · p. Seite 110

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 3-4 (März 1930)
Date
1930-03-01
Page
Seite 110 (sequence 16)
Language
German
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110 Der Geburtenrückgang — ein jüdisches Problem. liehen Beziehungen der Unverheirateten und insbesondere der Jugendlichen zu erleichtern. Da die Gefahr einer Schwangerschaft nicht mehr droht, kann man in Freiheit seinen Trieben nachgehen. Mögen Lindseys Ausführungen hierüber vielleicht einseitig und übertrieben sein, ein wahrer Kern steckt sicherlieh in seiner Sittendarstellung der amerikanischen Jugend. Und die Amerikanisierung unserer Jugend schreitet ständig fort. Neben diesen allgemeinen demoralisierenden Folgen der Prävention müssen hier auch die Einflüsse Erwähnung finden, die geeignet sind, die religiöse Festigkeit, insbesondere gegenüber dem jüdischen Sexualgesetz, zu erschüttern. Cha- {rakteristisch für die Stellung des jüdischen Gesetzes sei summarisch vorweggenommen, was kürzlich auf der Berliner Tagung der ,,Vereinigung traditionell-gesetzestreuer Rabbiner Deutschlands“ zum Beschluß erhoben wurde. ״Die Vereinigung weist mit Nachdruck darauf hin, daß Geburtenregelungen im allgemeinen einen schweren Issur bedeuten. Nur bei ernster Gefahr für die Gesundheit können solche Maßnahmen vor. unserem Gewissen gerechtfertigt werden. Niemals aber kann ein einzelner in dieser Frage nach persönlichen Erwägungen eine Entscheidung treffen, sondern muß den objektiven halachischen Rat seines Rabbiners einholen.“ Letztere Forderung mußte schon deswegen um so mehr unterstrichen werden, weil selbst in den Fällen, wo eine Geburtenregelung zulässig erscheint, die Wahl der Methode vom religiösen Standpunkt aus nicht gleichgültig ist. Dies im einzelnen darzustellen, würde Rahmen und Kompetenz dieser Arbeit überschreiten, hier sei die rabbinische Stellungnahme als gegeben hingenommen und auf die folgenschwere Divergenz zwischen dem staatlichen und dem religiösen Codex hingewiesen: das hiesige staatliche Recht verbietet zwar die Schwangerschafts-Unterbrechung, läßt aber die Verhütung — gleichviel aus welchen Motiven — ungestraft. Von Politikern wird sogar die Verhütung empfohlen, um der ״Abtreibungs-

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