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Jeschurun · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 56

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 56 (sequence 58)
Language
German
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56 Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht. Von Dr. E. E. Hildesheimer. § 8. Die prozessuale Behandlung von Streitig־׳ k e i te n. I. Mit einem Dritten. Für die Prozeßführung einer Gesellschaft mit einem Dritten ist folgende Stelle grundlegend:324 ,,Es sagte Raw Hunna: Wenn zwei Brüder oder zwei Gesellschafter mit einem Dritten einen Prozeß führen und nur einer von ihnen auf das Gericht geht (dort unterliegt und zur Leistung verurteilt wird), so kann er (der nicht erschienene Gesellschafter) ihm (dem Dritten) nicht entgegenhalten: Ich habe mit Dir nichts zu tun,325 sondern (es wird unterstellt) er (sein Gesellschafter) war (bei der Prozeßführung) sein Stellvertreter.326 Raw Nachmann kam nach Sura und Raw Chisda und Rabba bar Raw Hunna327 besuchten ihn. Da fragten sie ihn um seine Ansicht im vorliegenden Fall. Er erwiderte, es ist der Fall unserer אמר רבהונא הגי תרי אחי ותרי שותפי דאית להר דיגא :324 Ket. 94 a בהדי חד ואזל חד מינייהו בהדיה לדיבא לא מצי אידך למימר ליה את לאו בעל דברים דידי את אלא שליחותיה עבד אקלע רב נחמן לסורא (עול לגביה רב חסדא ורבה בר רב הונא) שיילוהו כי האי גוונא מאי אמר להו מתנין היא הראשונה נשבעת לשניה ושניה לשלישית ושלישית לרביעית ואילו ראשונה לשלישית לא קתני מאי טעמא לאו משום דשליחיתה עבדה מי דמי התבם שבועה לאחד ושבועה למאה הכא אמר אילו אנא הואי טעיננא טפי ולא אמרן אלא דלא איתיה במתא אבל איתיה במתא איבעי ליה למיתי• 325 R. Nissim zu RIF Ket. X col. 362 versteht hierunter das Verlangen des Dritten gegenüber dem mit ihm prozessierenden Gesellschafter, das Streitobjekt auf seinen Änteil zu beschränken. 326 Daher erstreckt sich die Wirkung des Vorteils auch auf den nicht erschienenen Gesellschafter. 327 So die Lesart in Halachot Gedolot ed. Venedig S. 73 a (in der Äusgabe Hildesheimer fehlt die ganze Gemara). In den gewöhnliehen Talmudausgaben fehlt der Passus von: ״Und besuchte“ bis ״Raw Hunna“.

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