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Jeschurun · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 20

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Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 20 (sequence 22)
Language
German
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20 Nochmals Cheber Ir nun als einen geschäftsführenden Ausschuß solcher Städte“ sei mehr als ״schemenhaft“. Ferner suche ich der Frage des Wesend des cheber ir' auch so beizukommen, daß ich es mit den griechisehen und römischen Kultvereinen und deren Namen vergleiche (Jb. S. 209, vgl. Sgnag. Ar. 21). So sollte doch W. mit meinem ״Verein“ zufrieden sein, da er doch selbst (S. 253) mit diesem Begriffe liebäugelt; vgl. auch seine Definition S. 266. Ueberhaupt besteht, nach all diesem weitgehenden und heftigen• Wortgeplänkel, letzten Endes kaum ein wesentlicher Unterschied zwischen seiner und meiner Auffassung. Er sagt (S. 266): "חבר עיר ist eine Organisation, die von der Gemeinde neben der kommunalen Magistratsbehörde zur Pflege von öffentlichen, caritativen und religiösen Zwecken eingesetzt wurde.“ Ich aber sage, der חבר עיר ist ein ,,Ratsausschuß“, der dieselben öffentliehen, caritativen und religiösen Zwecke kraft seines magistratischen Charakters versieht und nicht erst dazu eingesetzt wird. Er ist der Magistrat selbst,7) in größeren Orten der Ausschuß desselben. Er hat ein kommunales Amt inne (dasselbe, das W. ״öffentlieh“ nennt), zu dem allerdings auch die caritativen und religiösen Handlungen gehören. Im Einzelnen bin ich jedoch sehr gegen die Auffassung W.s, namentlich auch darin, wie er die einzelnen Talmudstellen auf faßt. Trotz seiner uns gegebenen Belehrung über Verband und Verbindüng, Verein und Vereinigung (S. 253) ist der חבר עיר keine bloße חברא sondern ein ,,Stadtverband“, d. i. der Verband aller Würdenträger, die die Stadt verwalten;8) ״Verband“ soll nur das hebräische Wort חבר übersetzen; in Wirklichkeit ist das Wort ״Magistrat“ am Platze. Da von einem jüdischen Magistrat die Rede, tritt derselbe manchmal auch zum Gebete zusammen, wie z. B. zu Musaph. Das Erscheinen eines solchen ״Rats“ in corpore in einem Hoch^ zeits- oder Trauerhause mußte als hohe Ehre aufgefaßt werden; und ich fasse die Verabreichung von Speisen im Trauerhause nicht als ״Vorsorge“ für die Trauernden auf, weil sich nämlich diese nicht selbst versorgen könnten (W. S. 251 ff.), sondern als die 7) In Uebereinstimmung mit D. Hoff mann (s. Jahrb. XVII, 212, Anm. 5), der dafür ßovhj setzt. s) W. 257 scheint sich über meinen Ausdruck ״Stadtverband“ lustig zu machen; wo ich ihn gebrauche, tue ich es unter Anführungszeichen, damit andeutend, daß vorerst nur der hebräische Ausdruck wiedergegeben werden soll; Sacherklärung und Definition folgt weiter.

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