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Jeschurun · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 19 (sequence 21)
Language
German
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Nochmals Cheber Ir 19 um den Sinn unserer Stelle zu erfassen, sind wir auf Vermutung angewiesen.“ Diese bescheidene, vorsichtige Rrt der Forschung wäre zu rühmen, wenn sie nicht mit Unrecht und Gewalt verbunden wäre; Unrecht gegen mich, der ich mit ״vielleicht“, ״{wahrscheinlieh“, ״Vermutung“ (״offenbar“ ist nur Ersatz dafür!), nicht operieren darf; Gewalt gegen den Text; in diesem steht אם היה חבל עיר' während er nach W.s Erklärung אם היה [שם] חבר עיר heißen müßte. Leider war auch H. (Jahrb. 272 ff.) nicht zu überzeugen. In einem Texte, der da lautet: כהן שיש מומין בידיו!וברגליו לא ישא את כפיו מפני שהעכם מסתכלין בו אבם הידה חבר עיר דהרי זדה מותר־־׳י kann Subjekt zu אם היה nur das vorhergenannte Wort sein. Vgl. bei mir S. 222 und Sgnag. Är. S. 2, 99, 394. Vgl. nochעם שאחורי הכהנים und H. in Jahrb. S. 253. 7. In Jahrb. 227 habe ich geschrieben: Bar. b. Baba M. 78b (״ (אלא אם כן התנה במעמד אנשי העירdaß der Arme vor der städtischen Bürgerschaft, das ist doch wohl vor dem Rate der Stadt,! eine andere Verwendung sich erbeten hat.“ Wer verstehen will, versteht diesen Satz natürlich so, daß ich sagen will, eine Erklärung des Armen ״vor der städtischen Bürgerschaft“, die doch wohl nicht zu einem Haufen sich zu diesem Zwecke zusammenballen kann, doch nur heißen kann, daß die Erklärung abgegeben wird vor den berufenen Vertretern dieser Bürgerschaft. Ist damit gesagt, daß ich den Ausdruck מעמד אנשי העיר so verstehe? W. berührt Akibas Warnung vom Wohnen in einer Stadt, deren Oberhaupt ein Gelehrter ist. Aehnlieh sagt Rab zu R. Assi (b. Pesachim 113 a) ״nicht wohne in einer Stadt, deren Haupt ein Arzt (אסיא) ist“; dazu RSBM: ׳רופא manche aber sagen: ׳ת״ח und Beides meint dasselbe. Wird nun W. kommen und sagen, RSbM. habe אסיא mit ״Gelehrter“ übersetzt? III. Zum Schlüsse möchte ich noch W.s eigene Theorie beleuchten. Daß er von mir nicht befriedigt ist, wissen wir schon; aber auchf über H. Schreibt er wie folgt (S. 249): ״Zum Schlüsse gerät H. (Jb. S. 308) in den Wellenschlag der KrauB’schen Beweisführung und konstruiert ein Phantasiegebilde, für dessen Richtigkeit weder ein Gegenbeweis6) noch ein faktischer Beweis erbracht werden kann.“ Aber hart dabei (ib.) läßt er meine Definition des cheber ir (in Jb. S. 223) ״in präzisen Worten“ gehalten sein! Ich denke, auch meine Definition (ib. S. 209) ״Den חבר עיר denken wir uns 6) Gegenbeweis für die Richtigkeit? Falsch gebauter Satz!

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