Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 16

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 16 (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2292929-2293072-2293073--10853-2304152
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

16 Nochmals Cheber Ir המעמד wohnt, 2. daß der hernach genannte ממונה ebenderselbe ist. Ich möchte zwar Bert, in der Identifikation des Hauptes der Standmannschaft mit dem ״Beauftragten“ nicht folgen, aber ihn loslösen von der Stadt, in der er eine amtliche Funktion ausübt,* ist unmöglich. Ich kann zugeben, daß dieser m’munneh ein Priester war* aber ein ortsansässiger, und keineswegs, wie W. will, vom Tempel oder von Jerusalem gesendet. Ich habe (Synag. Är. 122) fernem gezeigt, daß demselben Beamten in T. Bikk. II, 8 חזנים entspricht, und H. Jahrb. XVII, 398 hat das noch durch weitere Belege bestärkt. W. vergeht sich hier schwer gegen die Wahrheit, wenn er schreibt, das obige ,,offenbar“ bilde die Grundmauer des Krauß’schen Gedankenbaus und er sich geradezu berauscht über seine Entdeckung — keine Spur! Meine Erklärung des cheber ir besteht auch ohne dieses analogon, und berauscht war ich damals so wenig, wie jetzt geschlagen durch W.s Änwürfe. 2. S. 246 versieht W. meine — Erwägung vorerst, und nicht Behauptung — daß der ״Stadtverband“ wegen des erforderlichen (!?) Minjan 10 Mitglieder gehabt haben dürfte, mit den reproduzierten mystischen Zeichen; seine nachfolgenden Worte erklären sie nicht. Was ihn an dem ״Minian“ stört, ist mir unerfindlich. Sobald ich, eigentlich die Mischna Berakhoth IV, 7, annehme, daß im Stadtverband auch gebetet wurde, u. z. M u s a f, so finde ich an dem' Minjan nichts auszusetzen. Ich suche nun diese 10 Personen zu eruieren und fange mit dem vorewähnten m’munneh an (K. in Jahrb. S. 210). Da packt mich nun V/. mit dem Vorwurfe, nicht angegeben zu haben, welche Funktionen dieses Mitglied außer der Führung der Wallfahrten noch in der Kommunalverwaltung zu versehen hatte. Ich versichere Herrn W., daß ich das getreulich angegeben hätte, wenn ich in den Quellen etwas darüber gefunden hätte. Da nach W. (ib.) hier ,,das Spiel der Phantasie nun wirklieh hart an die Grenze des Erträglichen“ geht, so hätte er es ja für ganz unerträglich halten müssen, wenn ich aus purer Phantasie auch noch angegeben hätte, was der m’munneh außerdem noch tat. Ich hatte (ib.) in einer Note geschrieben: ״Noch näher unserem Thema kommt jener ׳ממונה der in M. Sanh. II, 1 genannt ist.“ Dies, und nicht mehr. Da wird aber Herr W. besonders pathetisch und bittet den verehrten Leser, sich diese Mischnastelle vorzunehmen usw. Äber die Sache ist einfach: Nach der ergänzenden Barajtha b. Sanh. 19 a befinden sich der ׳סגן der משוח שעבר und der ראש בית אב in der in Rede stehenden Trauergemeinde, d. i. in einem ״Minjan“ (ib.אץ שורה פחותה מעשרה בני אדם); es werden 3 Notabein genannt, die eine von dem übrigen ,,Volk“ verschie-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.