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Jeschurun · 1930-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1930) · p. Seite 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
17 (1930)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 12 (sequence 14)
Language
German
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Nochmals Cheber Ir 12 handelt hatten. Nachdem W. hauptsächlich mit mir polemisiert,1) sehe ich mich gezwungen, ihm gegenüber meinen Standpunkt zu verteidigen. Nach seiner Ablehnung (S. 248), die wahrlich an Schroffheit nichts zu wünschen übrig läßt, wü^rde man meinen, daß ein Hauch aus W.s Munde genügen würde, um das von mir aufgeführte ״Gebäude“ umzuwerfen; aber was geschieht? W. (S.243) erklärt vor allem, ״daß K. das Richtige gefunden hat, als er die Verbindung הבר עיר an allen vorkommenden Stellen einheitlich aufgefaßt hat. Eine andere Äuffassung ist undenkbar. Er liest *W׳• Und noch einmal (S. 267) bekennt W., daß er seine eigene vor 35 Jahren geäußerte Meinung für falsch halte und ״dafür den cheber ir einsetze“. Das aber ist eben jenes ״Gebäude“, das W. vorhin für unmöglich und unbrauchbar erklärt hatte! Meine Hauptthese wird also von W. akzeptiert. Und was ist mit den ״zahlreichen, nebenherlaufenden gelehrten Untersuchungen?“ Auch deren Wert will W. nicht bestreiten (S. 249). Also nur an Nebendinge klammert sich W.! Mein Kritiker nimmt meine ״Synagoge höherer Ordnung“ unter anderem darum nicht an, weil dieselbe nach meiner Darstellung ״mit Pflichten dauernd bepackt ist“ (S. 248). Auf diesen Vorwurf war ich am allerwenigsten vorbereitet. Ich habe mein cheber ir nicht mehr belastet, als es die Quellen tun> und dagegen kann man doch nicht ankämpfen. Wo hätte ich übrigens gesagt, daß diese Körperschaft ״bei jeder Geburt, . . . bei jedem Trauerfall, bei jedem einzelnen Armenunterstützungsfall“ (S. 248) zugegen sein muß? Von Geburts- und Beschneidungsfeier wurde überhaupt nicht gesprochen, vom Trauerfall auch nur insofern, als daß jene Amts- Personen beim Trauernden einen feierlichen Besuch machen, was doch von ״jedem einzelnen Armenunterstützungsfall“ recht verschieden ist. Auch seine Frage, ״wann soll der Lehrnausvorsteher eine Zeit für seine Jeschibah herausschlagen?“ ist unberechtigt, denn erstens ist nach meiner Äuffassung der cheber ir eine k o m - munale Behörde, also kein Lehrhaus; es kann zwar auch ein Gelehrter in ihm Platz finden, aber muß nicht; und zweitens weiß W. sehr wohl, daß auch Gelehrte״ ja Lehrhaus Vorsteher ihr Studium unterbrachen, ja unterbrechen mußten, wenn sie Akten der Pietät, etwa auch nur einem Brautzuge, anwohnen sollten. Ich will ihn übrigens an das erinnern, was wir in T. Sukka IV, 5 p. 198 ed. Z. lesen: R. Josua b. Chananja sagte: Älfe Tage des Wasserschöpfensfestes haben unsere Äugen keinen Schlaf ge- 1J Mit H. verfährt er glimpflicher; doch erteilt er auch ihm eine Rüge (S. 249).

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