Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- Seite 439 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Die 2. Kenessio Gedaulo zu Wien. 439 tioneller auf die Verfassung der Thora aufgebaut sein Wirken ist, umso eher wird sich die moralische Autorität durchsetzen, umso gewisser kann er erwarten, daß man die selbstlose, anparteiische, rein sachliche Entscheidung dieses Gremiums anerkennt. Alles das ist bisher noch nicht erfüllt. Selbst über den Modus seiner Wahl liegt eine Klarheit noch nicht vor, und selbst bei dieser kann u. E. die Gesamtheit nicht ausgeschaltet werden, wie schon Mosche dem Volke sagte: Gebt euch Manner, daß ich sie setze euch zu Häupten. Um wieviel mehr, daß ein genaues Statut darüber bestehen muß, in welcher Weise seine Tätigkeit geregelt wird, wie er angerufen wird, wie die Entscheidung sich zu bilden hat, und unter welchen Umständen sie Rechtskraft bekommt. Es muß auch festgelegt werden, daß die Entscheidung des rabbinischen Rates durch keine politischen Erwägungen bestimmt werden darf, daß keines seiner Mitglieder bewußt das Interesse eines Landes oder irgendeiner Sondergestaltung im Auge haben darf. Es ist scharf zu unterscheiden, wie weit eine Meinungsäußerung des rabbinischen Rates auf die genaue Ueberlieferung der Halacha sich aufbaut, wie weit sie nur eine Meinung, ein Rat, ein aus freier Ueberlegung hervorgegangener Meinungsausdruck ist. Es muß festgestellt werden, wie weit jede Ent- Scheidung des rabbinischen Rates mit Begründung zu versehen ist, damit jeder sich überzeugen kann, auf welchen Fundamenten sie sich aufbaut. Vor allen Dingen darf niemals die freie Meinungsbildung der Oeffentlichkeit unterbunden werden. Schon auf dieser Kenessio haben bestimmte Kreise, da der zu erwartende rabbinische Spruch merkwürdigerweise immer schon vorher bekannt war und als feststehend proklamiert wurde, den Versuch unternommen, das selbständige Urteil der Kenessio zu unterbinden, obwohl dieselben Kreise immer wieder drohten, daß, falls die Entscheidung des rabbinischen Rates gegen ihren Willen ausfiele, sie dann austreten und ihre Mitarbeit verweigern würden. Es war ein schönes Zeichen, daß der rab-