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Jeschurun · 1929-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1929) · p. Seite 394

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 394 (sequence 76)
Language
German
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394 Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht begangen hat, allen Teilhabern zusprechen.173 Diese Verschißdenheit der Meinungen hat ihren Ursprung in einem Ausspruch des Talmud Jeruschalmi,179 bei der es nicht klar liegt, ob er eine Frage oder eine Entscheidung bedeutet, ob also zu interpretieren ist: ״So sagen wir“ oder ״sagen wir so?“, ״daß, wenn jemand einen Fund macht oder etwas stiehlt, der hieraus entstandene Ertrag unter alle zu teilen ist.“ Viel behandelt wird in der nachtalmudischen Literatur die Frage, ob ein Gesellschafter, der während Bestehens einer societas omnium bonorum erkrankte, die Heilungskosten dem Gesellschaftsvermögen entnehmen darf. Als Quelle hierfür dient folgende Talmudstelle:180 Mischna: ״Wird einer von ihnen181 krank und läßt sich heilen, so muß er sich aus seinem eigenen Vermögen heilen lassen.“ Gemara: ״Rabin ließ im Namen R. Eleas mitteilen :183 dies gilt nur von dem Fall, daß er durch eigene Schuld erkrankt war, wenn aber unverschuldet, so kann er sich auf gemeinsame Kosten kurieren lassen. — Was bedeutet ״durch eigenes Verschulden?“183 — Nach einer Lehre R. Chaninas; denn R. Chanina sagte: Alles liegt 173 Dafür z. B. R. Simon in HM. V, 5; REMÄ 176,^27 Glosse, dagegen RASCHBÄ IV Nr. 2 (S. la); Sifse Hohen ebenda. 179 jer. bb. ix, 3 (S. iv, 17a):כך אנו אומרים אדם שמצא מציאה אחיו חולקין עמו (bzw. שיצא לליסטייא). 180 bb. 144b: מתני׳: חלה ונתרפא נתרפא משל עצמו• גכד: שלח רביץ משמיה דר׳ אלעא לא שבו אלא שחלה בפשיעה אבל באונס נתרפא מן האמצע היכי דמי בפשיעה כדר, חגינא דא״ר חנינא הכל בידי שמים חוץ מצנים פחים שנאמר צנים פחים בדרך עקש שומר נפשו ירחק מהם• 181 Die Rede ist von Brüdern, aber das Gleiche gilt von Gesellschaftern. 182 Rabin muß befragt worden sein, ob die Bestimmung der Mischna auf alle Krankheitsfälle Anwendung finde, worauf er die Ansicht des R. Elea mitteilte. 183 D. h. wie kann jemand durch eigenes Verschulden erkranken, da doch Gott hierüber bestimmt?

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