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Jeschurun · 1929-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1929) · p. Seite 388

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 388 (sequence 70)
Language
German
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388 Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht 28,17 אנא oder אינו und besagt dasselbe wie ׳איהו ׳אהו R. Josef sagte also hier, es sei nicht richtig, daß die Demut auf gehört habe, denn jener, nämlich R. Nachman, lebe ja. Und R. Nachman sagte dasselbe hinsichtlich der Sündenscheu, die jener, nämlich R. Josef, verkörpere. Die gleiche Bedeutung ״jener“ dürfte אנא auch Berachot 47b haben, wo es heißt: ,,R. Ami sagt: Zwei Thorajünger, die einander in der Halacha schärfen, vereinigen sich (beim Tischgebet). Es zeigte (מחוי) R. Chisda: Zum Beispiel אנא und R. Scheschet. Es zeigte R. Scheschet: Zum Beispiel אבא und R. Chisda.“ Nach der bisherigen Auffassung, daß ״ אנאich“ bedeutet, sieht man nicht ein, worin sich der Ausspruch des R. Scheschet von dem des R. Chisda unterscheid det, da doch beide dasselbe sagen. Ferner, warum der auffallende Ausdruck מהרי gebraucht wird. Auch hier dürfte daher אנא mit ״jener“ zu übersetzen sein, was vermutlich auf R. Ami zu beziehen ist. Die beiden Gesetzeslehrer sagen also nicht dasselbe und auch die Wahl des Ausdrucks מחוי ״zeigte“ v/ird uns verständlich. Vgl. Taanit 25 a אחוי קידה ״er zeigte das Bücken“. Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht. Von Dr. jur. E. E. Hildesheimer (Fortsetzung) § 5. Sonstige Ansprüche. Neben der Forderung auf Beteiligung an Gewinn und Verlust, die bei jedem SozietätsVerhältnis besteht, gibt es An- Sprüche, die nicht immer geltend gemacht werden können. Wie wir (§ 3 zu Änm. 74) sahen, hat jeder Gesellschafter das Recht, Auslagen, die er im Interesse und im Rahmen der Gesellschaft vorgenommen hat, von seinen Teilhabern anteilig anzufordern. Ueber diesen Betrag hinaus können sich die Gesellschafter an dem Gesellschaftsvermögen schadlos halten bei der societas omnium bonorum, der Form einer Gesellschaft,

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