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Jeschurun · 1929-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1929) · p. Seite 378

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 378 (sequence 60)
Language
German
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378 Die Unsterblichkeitslehre im Pentateuch der Aegypter entzogen werden, sondern sich auch von der Denkweise und der geistigen Vorstellungswelt derselben, so weit sie bei ihm durch den mehrhundertjährigen Aufenthalt Eingang gefunden hatte, losmachen und für die Zukunft frei halten. Darum die ausdrückliche Mahnung Lev. 18,3: ״Nach dem Tun des Landes Aegypten sollt ihr nicht tun — und in ihren Satzungen sollt ihr nicht einhergehen. Meine Rechts- Sprüche sollt ihr vollführen und meine Satzungen beobachten, um in ihnen einherzugehen, welche der Mensch vollführt, um durch sie zu leben, ich bin der Ewige.“ — Bedeutungsvoll sind hier die Worte והי בהם' die wohl den Gegensatz zum ägyptischen Totenkultus hervorheben sollen. Finden wir doch auch an anderen Steilen der Tora indirekte Verwarnungen vor dieser heidnischen Verirrung. Wenn der jüdische Landmann seine Erstlingsfrüchte in den Tempel brachte, dann mußte er das Bekenntnis ablegen (Lev. 26,14) לא אכלתי באני ממנו דלא בערתי ממני בטמא ולא בתתי ממנו למת ich habe in meiner Trauer nichts davon gegessen, ich habe nichts davon in Unreinheit verbraucht, ich habe nichts davon einem Toten gegeben, womit sicherlich auf die Bräuche hingewiesen wird, die man in Aegypten bei den Totenopfern einzuhalten pflegte. — Auch die Deuter. 18,11 ausgesprochene Verwarnung der Totenbefragung weist in unzweideutiger Weise darauf hin, wie die Tora Israel vom Totenkultus fernzuhalten suchte. Um ihm für alle Zeiten vorzubeugen und um es vor allem den Priestern unmöglich zu machen, sich in seinen Dienst zu stellen und sich durch ihn die Herrschaft über die Gemüter zu sichern, hat die Tora, unserer Auffassung gemäß, noch eine andere, tief in das kultische Leben einschneidende Anordnung getroffen. Es wurde der Tote nicht bloß für unrein erklärt, sondern ihm auch die Eigenschaft zugesprochen andere zu verunreinigen. Ein Priester durfte darum nicht an einen Toten herantreten. Nur bei den nächsten Anverwandten war eine Ausnahme gestattet. Aber der Priester durfte in diesem kultisch unreinen Zustand nicht das Heiligtum betreten und

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