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Jeschurun · 1929-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1929) · p. Seite 278

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1929)
Date
1929-05-01
Page
Seite 278 (sequence 60)
Language
German
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278 Gedol habajith Responsum fast manirierte Kürze, — in der nnn-Erteilung floskenhafter Pleonasmus. Die *־inn-Erteilung scheint damals in Italien eine weit höhere Bedeutung gehabt zu haben als heutzutage bei uns. Der Empfänger des Dokuments scheint nämlich kein Geringerer zu sein als der, von welchem in unserer Sammlung an zweiter Stelle das Gutachten eingeheftet ist, und der ja 1750 gleichfalls schon zu den gereiftesten Gelehrten seiner Zeit zählen mußte: 2. R. G a b r i 1 Pontremoi i, Rabbiner in Casali, Lebrer von Jizchak kafael Finzi (Gir. S. 66). Er war Zeitgenösse, doch nie l Schüler von R. J. Lampronti; Finzi war sowohl sein als ai :11 des Letzteren Schüler. Sein Name ist vorn Sammler als גפ״־ת abgekürzt. Er entscheidet die ersten zwei Fragen in erleichterndem Sinne und enthält sich über die dritte wegen der Undeutlichkeit der Änfrage der Entscheidung. An Kürze kommt er dem ersten Gutachter nahe; doch leidet sein Schreiben an gar zu floskelhafter Einleitung, während das Sachliche sehr zu kurz kommt. Er erstirbt in Ausdrücken der Selbstunterschätzung und trifft dennoch seine Entscheidung gen mit ziemlicher Selbstsicherheit. 3. R. J e h u d a L e v i M o n z e 1 z e in Florenz, — von Gir. nur (111) als Enkel von R. Chajim M. erwähnt, —spricht dem in der Anfrage vorkommenden daheimgebliebenen Bruder den גדול חבית-Charakter aus verschiedenen Gründen ab. Es ist bemerkenswert, daß gerade dieser vor! Gir. nur kurz erwähnte Rabbiner in seiner Antwort die tiefste Gründlichkeit walten läßt und mit präzisester Kürze zu vereinigen weiß. Uebrigens ist er der einzige der Befragten, der den ש״ך als Dezisor mit großem Respekt zitiert, während den Anderen selbst der ש״ע noch nicht als gesetzliche Autorität zu gelten scheint; ein neues Beispiel für die bekannte Beobachtung, daß in nicht aschkenasischen Ländern nicht nur der ׳רמ״א sondern auch der ש״ע selber erst spät zur Autorität geworden ist. Bei Zitierung des ש״ך versäumt Monzelze jedoch nicht, auch dessen Quelle, den רשב״א zu benennen, der bei ihm noch ein Mal als letzte Instanz erscheint, nämlich in Angelegenheit der

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