Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- Seite 270 (sequence 52)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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270 Kinjan Rgab Verwendung der Agabform in ihrer alten Gestalt nicht zu. So begann man sich verschiedener Kunstgriffe zu bedienen, wobei der geistigen Spekulation Tür und Tor geöffnet wurden. Eine sehr wichtige Rolle spielten dabei die sogenannten- ,,vier Ellen“ Erez-Israels אגב ד, אמרת א״י Diese Konstruktion tritt schon bereits gegen die Jahrtausendwende auf, setzt sich aber allgemein erst in den folgenden bewegten Jahrhunderten durch. Nach einer im Volke verbreiteten Ansicht gibt es keinen Juden, dem nicht mindestens ein Erbteil von vier Ellen am Boden Palästinas zustehe; die Tatsache, daß der Boden Erez-Israels sich augenblicklich in fremden Händen befindet, ist juristisch irrelevant, da nach talmudischer Auffassung Grund und Boden, die in räuberischer Weise in Besitz genommen wurden, noch immer in der Chasaka, in der Gewere des rechtmäßigen Eigentümers bleiben (Tosafot zu Baba Batra 44b). Diese vier Ellen fiktiven Palästinenser Bodens wurden nun zum rettenden Heilmittel des aufblühenden Verkehrs. Die im individualistisch-talmudischen Recht so stiefmütterlich behandelte Vollmacht eroberte durch die Agab- Fiktion ein neues Anwendungsgebiet und erhielt eine neue Festigkeit. Eine von Maimonides4 zitierte Verordnung der babylonischen Gaonim bestimmt nämlich, daß auch in dem Falle, wo eine Person nicht über Mobilien verfügt, sie dennoch berechtigt sei, einen Vertreter zu bevollmächtigen, ein Gelddeposit bei einem Dritten abzuholen oder eine ausgeliehene Geldsumme einzukassieren. Der Vollmachtgeber überläßt dem Bevollmächtigten vier Ellen aus seinem Erbteil am Boden Palästinas, und auf Grund dieser vier Ellen räumt er ihm auch das Verfügungsrecht über das Geld ein. Der große Logiker Maimonides konnte eine derartige, völlig aus der Luft gegriffene Maßnahme nicht akzeptieren. Nach seiner Meinung ,,sind diese Worte von sehr geringer Bedeutung und völlig haltlos, denn wer sagt es uns, daß er (der Vollmachtgeber) einen Anteil am Boden Palästinas habe, 4 Jad Hachasaka Scheluchin, III, 7,