Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 5-6 (Mai 1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- Seite 268 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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268 K inj an Ägab Dieser Immobilienerwerb war zur Zeit der Mischna noch ernst gemeint. Die Bedeutung der Ägabform bestand lediglich darin, daß die Mobilien, infolge ihrer wirtschaftlich nebensächlichen, untergeordneten Natur quasi als Zubehör aufgefaßt wurden. (Die gleiche, bei einer agraren Verfassung verständliche Hochschätzung des Grundeigentums und Minderbewertung der beweglichen Güter tritt uns in der Äusgestaltung der jüdischen generalhypothekarischen Haftung entgegen, die ein Vollstreckungsrecht des Gläubigers auf die inzwischen in Hände Dritter gekommenen Mobilien nicht anerkennt. Vgl. auch Gulak, Bd. 2, S. 8.) Zur talmudischen Zeit hat man an dem Erfordernis einer materiellen Unterlage festgehalten, wenn man auch bemüht war, letztere möglichst bescheiden zu gestalten. So genügte nach R. Äkiba (gest. 135) ein Grundstück von irgendwelcher Größe ׳קרקע כל שהוא um dadurch beliebige Mobilien zu erwerben (Kidd. 26b). Es kam also für ihn nicht auf den tatsächlichen Wert der zu veräußernden Güter an, sondern auf das Prinzip der überwiegenden Bedeutung des Grundeigentums. Eine weitere Ausdehnung des formalen Moments führte die Entscheidung der Gemara herbei, wonach die Mobilien mit den Immobilien nicht beisammen zu sein brauchen (הילכתא צבורים לא בעינן) und dennoch gleichzeiitg erworben werden können. Die unmittelbare Be- Ziehung zwischen Grundeigentum und Fahrnis wurde also erheblich gelockert, wenn auch durch das Erfordernis der ausdrücklichen Verweisung auf das Erwerbsmittel אגב וקני בעינן die Verknüpfung zwischen Immobilien und Mobilien begrifflieh wieder hergestellt wurde. Allein die Meinungsverschiedenheit der talmudischen Gelehrten über diese Frage in der Gemara (Kidd. 26b) und die dort angeführten Beispiele beweisen zur Genüge, daß Agab zu jener Zeit mehr als bloße Form gewesen war. Die Tendenz zum Fiktiven, die allerdings schon bereits in der Gemara uns vereinzelt begegnet,1 ver- 1 Baba Batra 77b: ״רב פפא הוו ליה תריסר אלפי זוזי בי חוזאי׳ אקנינהו ניהליה לרב שמואל בד אחא אגב אסיפא דביתיה"•