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Jeschurun · 1929-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1929) · p. Seite 260

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1929)
Date
1929-05-01
Page
Seite 260 (sequence 42)
Language
German
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260?חבר עיר Was ist pflichtet, auch bei Eingreifen eines ה״ע• Findet ein solches nicht statt, so müssen natürlich die Einzelnen sich beteiligen auch bei der Frau. Ist dies nicht einfach und klar? Ist damit nicht das Wesen des ׳ח״ע wie wir es bis jetzt kennen gelernt, nicht von Neuem beleuchtet? Man braucht hier nicht einmal etwa an eine Zurücksetzung der Frau zu denken, vielmehr eine besondere Rücksichtnahme auf ihre weibliche Würde, die vielleicht auch im Tode eine gewisse Diskretion erheischt (vgl. H. S. 14). Die in der Kontroverse H.—Kr. aufgetauchte Streitfrage, ob sich unser Passus auf die Frau als Tote oder als Leidtragende beziehe, ist damit ohne Weiteres gelöst. Der gleich darauf folgende Passus מברין עליהן בחבר עיר bezieht sich ganz selbstverständlich auf die Leidtragenden.18 In s’machoth XII finden wir genau dieselbe Bestimmung ׳אין עולין עליהן בח״ע bezogen auf die Bestattung von Totengebeinen (י(ללקט עצמות Auch in diesem Falle brauchen sich die Privatleute, nachdem der דד׳ע die Sache in -die Hand genommen, nicht zu bemühen. Der vorliegenden Stelle folgt alsbald der von uns oben S. 251 gebrachte Bericht über die חבורות in Jerusalem. Vermutlich ist dieses durch die vorausgehende Erwähnung des diesen חבורות ganz konformen ה״ע 18 Wir verweisen bezüglich der hier behandelten drei s’machoth- Stellen den Leser auf die hier besonders interessante Kontroverse zwischen Krauß—Horovitz in Jb. S. 231—234 mit den zugehörigen Noten von Horovitz: Ersterer bezieht die Stelle auf die Tote, letzterer ist geneigt, sie auf die Ueberlebende zu beziehen. Krauß übersieht, daß er mit seiner Ansicht dem Sinn der ganzen Stelle nicht gerecht wird. Es sollen in ihr doch die Fälle angeführt werden, in welchen die Frau von Erweisung von Liebesdiensten ausgeschlossen ist, die dem Mann zuteil werden. Nach seinem Standpunkt wäre hier gerade der Mann der Ausgeschlossene, da er nicht die Trauerspeisung erhalten dürfte. Welchen Grund könnte er für dieses Verbot bringen? Sein Hinweis auf den biblischen Gebrauch von על (mit Bezug auf מברין על) ist an sich natürlich nicht zu beanstanden. Aber man vergesse nicht, daß der Sprachgebrauch in ewigem Fluß ist und das talmudische Idiom nicht mehr in Allem das uin 1/2 Jahrtausend-zurückliegende Idiom von Jerem. und Sarti. zu sein braucht.

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