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Jeschurun · 1929-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1929) · p. Seite 256

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1929)
Date
1929-05-01
Page
Seite 256 (sequence 38)
Language
German
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256? חבר עיר Was ist ר״ה גזר תעניתא על לגביה ר׳ חנה בר חנילאי וכל בני מתיה רמו עלייהו צדקד־־ז ויהבו כי בעו למיתי אמרו ליה נותבד־־ז לן מר וניזל ונפרנס בה עניי מאתין אמר להו תנינא בד״א כשאין שכס חבר עיר אבל יש שפס הבר עיר תנתן לחבר עיר וכ״ש דעניי דידי ודידכו עלי סמיכי: Einst setzte R. Huna einen außerordentlichen Fasttag ein; R. Ghana b. Chanilai mit allen Bewohnern seiner Heimatgemeinde befand sich an diesem Tage dort. Auch ihnen legte man die Almosengabe auf. Bei ihrem Aufbruch verlangten sie die von ihnen aufgebrachte Summe heraus, um damit ihre eigenen Ortsarmen bedenken zu können. Doch R. Huna weigerte sich mit dem Hinweis auf die alte Vorschrift, daß solches nur angehe, wenn kein cheber ir am Platze ist; wo ein solcher bestehe, werde das Gesamt-Almosenergebnis ihm überlassen. ,,Um wie viel mehr, wo ich hier für meine und eure Armen zu sorgen nabe“. Wir müssen hier zur Aufklärung des Sinnes unserer Stelle einiges vorausschicken. In den kleinen Landorten waren, sei es wegen der geringen Anzahl der Bewohner, sei es wegen ihrer Armut, manche Zweige öffentlicher, kommunaler Betätigung gar nicht oder doch nur unvollkommen ausgebildet. Sie waren in starker kultureller Abhängigkeit von dem benachbarten großem Ort, in dem der Befriedigung religiöser Bedürfnisse voll genüge geleistet wurde. Wir erinnern an den Anfang der massecheth m’gillah, wo uns geschildert wird, wie sie Gelegenheit nehmen mußten, die Verlesung des Estherbuches in der Nachbarstadt zu hören, weil sie zuhause keine Möglichkeit hierzu fanden. An unserer Stelle ersehen wir, daß sie auch bei anderen Anlässen dorthin eilten, u. zw. die ganze Einwohnerschaft geschlossen. Dies geschah hier z. B. wenn aus irgend einem Grund ein außerordentlicher Buß- oder Bittag angesetzt wurde. So kamen sie auch an einem solchen Tag in den Nachbarort, in welchem R. Huna der Führer war. Wie an solchen Tagen üblich, wurde an diesem ernsten Tag von allen Teilnehmern eine Gabe für Arme erhoben. Im allgemeinen darf in solchem Fall die fremde, geschlossen erscheinende Bewohnerschaft den von ihr gelei-

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