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Jeschurun · 1929-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1929) · p. Seite 255

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1929)
Date
1929-05-01
Page
Seite 255 (sequence 37)
Language
German
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? חבר עיר Was ist 255 nicht nach einem Schema ihre Angelegenheiten regelten, sondern nach praktischen, der Individualität und der Größe ihres Ortes angemessenen Erwägungen. Dies wird leider oft vergessen, wenn man solche Themen nur als literarische und nicht solche der praktischen Verwaltungsgestaltung auffaßt. Hier muß man einen offenen Blick für Gegebenheiten haben. Dies gilt insbesondere auch für Bezeichnungen voi\ Gemeinde׳- behörden. Auch hier gingen die einzelnen Orte nicht hach einem vorgeschriebenen Schema vor; sie benannten sie, ohne erst im aruch nachzusehen, welches der gegebene Ausdruck sei; genau wie heute, wo man die Gemeindevorsteher hier Synagogenälteste, dort Kultusvorsteher oder gar mit einem Fremdwort Repräsentanten nennt, so nannte man sie in talmudischer Zeit bald טובים bald פרנסים oder mit einem Fremdwort בלווטין♦ Letztere Bezeichnung dort, wo die jüdische Bevölkerung mehr oder weniger mit einer griechischen durchmengt war und man gerne sich ״moderner“ Fremdworte bediente. Solche Städte mit gemischter Bevölkerung hatten an ihrer Spitze eine die Mitglieder hatten den Namen ßovXsvrrjc, Neben griechischen saßen auch jüdische Vertreter in diesen Magistraten; oft zwangsweise. Die Mitgliedschaft war sogar bei den Juden gefürchtet.14 Nach dieser, uns nach unserer ganzen, von allen bisherigen abweichenden, Stellung zu unserem Thema notwendig erscheinenden Abschweifung kehren wir zu diesem wieder zurück, indem wir zu einer anderen Belegstelle übergehen. In m’gillah 27 a/b wird folgendes gelehrt: Wenn Bewohner eines Ortes in einem anderen Orte weilen und dort (autoritativ) eine allgemeine Älmosengabe dekretiert wird, so dürfen sie den von ihnen geleisteten Betrag mit in ihre Heimatgemeinde nehmen, um ihre eigenen Ortsarmen damit zu bedenken. Spenden von etwa anwesenden Einzelnen dagegen bleiben jedenfalls in dem Orte der Spende. Dann heißt es: 14 Vgl. meine ״Organisation ...“ S. 690.

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