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Jeschurun · 1929-03-01 · Heft 3-4 (März 1929) · p. Seite 211

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 3-4 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 211 (sequence 105)
Language
German
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Der Zaddik, ein Drama von Arthur Sakheim 211 die der Einlage in die Gesellschaft nicht erreichte. Aber das übrige Vermögen des Gesellschafters darf zur Tilgung des Verlustes nicht herangezogen werden, weil er ,,aus seinem Hause‘' — wie der technische Ausdruck lautet — niemals nachzuschießen braucht, es sei denn, daß der Verlust die Einlage aller Gesellschafter zusammen übersteigt. Würde also ein schutaf 100 sus, der andere 200 sus in die s. eingebracht haben und diese 300 sus verloren sein, so wäre der erstere trotz der im Prinzip bestehenden gleichen Verlusthaftung nicht zur Zahlung von 150 sus, sondern nur zu der von 100 sus verpflichtet.151/152 Wurde ein in den Kreis der Vereinbarung fallendes, im einzelnen aber abweichendes Geschäft abgeschlossen,153 so wird die Gesellschaft angesehen, als sei sie erloschen, und der natürliche Zustand der Zahlung eines der Einlage entsprechenden Gewinnanteiles tritt ein.154 (Andere Bestimmungen über Gewinn und Verlust s. § 3 zu Anm. 87 ff. u. § 5; Zeitpunkt der Gewinnverteilung s. § 8.) (Fortsetzung folgt) Der Zaddik, ein Drama von Arthur Sakheim1) Eine Besprechung von Dr. Armin Blau, Hamburg. Die Künder der modernen ״neuen Sachlichkeit“ werden in diesem Drama der Weltentrücktheit, des Sphärisch-Uebergegenwärtigen, das unter dem Banne von An-skis ״Der Dgbuk“ und nach einer Idee desselben Verfassers entstanden ist, kaum 151 Tur ChM. 176, 8 und Schulchan Aruch 1. c. 6. 15- In Aruch haSchulchan ChM. 176, 15 wird zutreffend bemerkt, daß jedoch gleichmäßige Tragung des Verlustes über die Einnahme hinaus zu erfolgen habe, wenn bei Abschluß des Gesellschaftsverträges die Vornahme von Borggeschäften neben den mit dem Gesellschaftsvermögen finanzierten Geschäften vereinbart worden ist. 153 Selbst wenn es zum Vorteil aller gereichte, so Älfasi in seinem Schearim zu Ket. 93a. 154 ChM. 176, 6 Glosse. 3) J. Kauffmann Verlag, Frankfurt a. M. 1929.

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