Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 209 (sequence 103)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht 209 Zweckes der Gesellschaftsgegenstand, um Gewinn zu erzielen, in seine Teile zerlegt wurde und somit auch eine Teilung des Erlöses nach Quoten der Einlage ermöglichte (im vorliegenden Falle also dieser für die Schlachtung bestimmt war und von den Gesellschaftern auch geschlachtet wurde). Schließlich die dritte, die des Älfasi und Maimonides, die für die Praxis maßgebliche Ansicht, will den Unterschied darin finden, ob der Gegenstand von den Gesellschaftern selbst geteilt wurde oder nicht. War dies geschehen, so ist der Anteil des Gesellschafters auch dann ein quotenmäßiger, wenn diese Teilung des Gegenstandes von vornherein vorgesehen war, wie umgekehrt eine gleichmäßige Verteilung stattfinden muß, wenn der Gegenstand tatsächlich unzerlegt weitergegeben wurde, obgleich ursprünglich eine Zerlegung beabsichtigt war. Ja sogar, wenn dieser Gesellschaftsgegenstand, wie z. B. Früchte, von vornherein aus einzelnen Teilen bestand, aber im ganzen und ungeteilt weitergegeben wurde, fällt der Erlös den Gesellschaflern zu gleichen Teilen nach ihrer Kopfzahl zu. Nur bei einer Fortgabe des Gegenstandes in einzelnen Stücken, tritt quotenmäßige Verteilung ein. Einen anderen Fall einer nach der Höhe der Einlagen erfolgenden Teilung behandelt die Mischna,145 an die die vorher zitierte Gemarastelle anknüpft: ״Ebenso (sc. entsprechend ihren Einlagen) teilen Leute, die Geldstücke in den Beutel gelegt haben,146 wenn sie mehr oder weniger geworden sind.“ Nach der Erklärung der Gemara z. St.147 ist hier nicht von einem durch abgeschlossene Geschäfte eingetretenen148 145 Ket. x, 4: ״וכן ג׳ שהטילו לכיס פחתו או הותירו כך הן חולקין 146 Um hierdurch eine Gesellschaft zu begründen, d. h. also kurz Gesellschafter (vgl. die Ausführungen in § 2 zu Änm. 15). 147 Ket. 93b. 148 So die richtige Erklärung z. B. durch Maimonides, während nach RÄSCHI Gewinn und Verlust durch Handeln mit dem Gelde, wobei die Münzen durch ihre Abnutzung als echt erkannt werden konnten, entstanden sind.