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Jeschurun · 1929-03-01 · Heft 3-4 (März 1929) · p. Seite 207

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 3-4 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 207 (sequence 101)
Language
German
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Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht 207 Aus der vorstehenden Diskussion geht nun hervor, daß die Entwicklung des Geschäftes nicht so sehr von der Höhe der Einlage abhängig ist als von der Betriebsamkeit des einzelnen Gesellschafters, sowie davon, daß nicht selten eine kleine Summe den Abschluß des Geschäftes erst ermöglicht. Weil daher der Anteil des einzelnen Gesellschafters am Erfolge nicht präzisiert werden kann, werden alle als am Gewinn in gleicher Weise beteiligt angesehen. Diese Regel hat jedoch zwei Ausnahmen, bei denen die Teilung nach Höhe der Einlagen erfolgt. Talmud Bawli138 erörtert den folgenden, in der nachtalmudischen Literatur viel behandelten Fall: ״Wenn zwei Leute ihre Einlage gemacht haben, so gebührt ihnen der Gewinn zu gleichen Teilen. Dazu bemerkte Raba:139 Der Anspruch Samuels leuchtet für den Fall ein, daß der Ochse zum Pflügen (sc. Gesellschaftsgegenstand wurde) und er zum Pflügen steht (omed. עומד); wenn hingegen der Ochse zum Pflügen (Gesellschaftsgegenstand wurde) und er zum Schlachten steht, so erhalten beide einen ihren Einlagen entsprechenden Gewinnanteil. R. Hamnuna lehrt: Selbst wenn der Ochse zum Pflügen (dienen sollte) und er jetzt zum Schlachten steht, gehört ihnen der Gewinn zur Hälfte.“ Von diesen beiden Meinungen wurde zur Halacha erhoben, d. h. von allen späteren Lehrern anerkannt, die letzte, die des R. Hamnuna.140 Darüber jedoch, wie seine Worte zu verstehen seien, besteht eine weitgehende Divergenz. Zunächst die Worte: ״er steht“ zum Schlachten. Sie bedeuten nach den einen,141 138 Ket. 93a: אמר שמואל שנים שהטילו לכיס זה מנה וזה מאתים השכר לאמצע אמר רבה מסתברא מילתיה דשמואל בשור לחרישה ועומד לחרישה אבל בשור לחרישה ועומד לטביחה זה נוטל לפי מעותיו וזה נוטל לפי מעותיו ורב המנונא אמר אפי, שור לחרישה ועומד לטביחה השכר לאמצע. 139 So die richtige Lesart. Manche Dezisoren lesen Rabba. 140 Deshalb soll auf die verschiedenen Äuslegungsmöglichkeiten der Änsicht Raba’s nicht näher eingegangen werden. 141 Vor allem RÄSCHI z. St.

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