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Jeschurun · 1929-03-01 · Heft 3-4 (März 1929) · p. Seite 203

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 3-4 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 203 (sequence 97)
Language
German
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Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht 203 R. Jehuda:110 ״Abweichung vom Vertrags) erwirbt nicht111 (ausschließlich zugunsten des Handelnden)“, auch jedes im Vertrage nicht vorgesehene Geschäft als diesem entsprechend angesehen werden darf.112 Wurde das Gesellschaftsgut zu einer hierfür ungünstigen Zeit von dem einen Gesellschafter verkauft, so ist er dem andern gegenüber ersatzpflichtig, da er gegen das Gewohnheitsrecht verstoßen hat, also Vertragswidrig handelte.113 Sollte das vorzunehmende Geschäft allein im Interesse des einen Gesellschafters erfolgen, hatte aber der andere an dessen Stelle ein anderes (abredewidriges) ausgeführt, so trägt einen etwaigen Verlust der Handelnde allein, während ein erzielter' Gewinn an den ersten fällt.111 Hatte jedoch ein Gesellschafter Handel mit dem ihm allein gehörigen Vermögen oder mit dem Gelds eines Dritten getrieben, so darf sein Teilhaber keinen Anteil am Gewinn beanspruchen, auch dann nicht wenn das Geschäft gegen den Vertrag verstoßen hat.115 Nur wenn der Teilhaber, was aber in einem Zweifelsfalle nicht angenommen wird, das abredewidrige Geschäft namens der Gesellschaft abschloß, partizipiert auch der andere am Gewinne.110 Wird eine besondere Parteienabrede unterlassen, weil ein ״Orxsbauc h“, d. h. ein bei den (auch nicht jüdischen117) Kaufleuten üblicher Handelsbrauch für Geschäfte der vorliegenden Art besteht, so ist dieser maßgebend. Deshalb sind, wenn nur gegen Barzahlung verkauft zu werden pflegt, Kreditgeschäfte 110 BK. 102b. •שניי אינו קונה 111 112 RMR.: Resp. ed. Cremona Nr. 12, ed. Prag Nr. 490 (S. 53b),» Nr. 898 (S. 88d); R. Eiieser b. Natan: RÄBEN, S. 99d. 113 s. zu Änm. 118. 111 Älfasi: BK. IX, col 180. 113 ChM. 176, 29. 110 R. Paltoi: Resp. in SZ. IV. 8, 13 (S. 97b). 117 So muß in analoger Anwendung einer für die Bürgschaft von RÄBEN: Glosse zu Maim. Hiichot Malwe weLowe XXV, 10 ausgesprochenen Ansicht angenommen werden.

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