Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 201 (sequence 95)
- Language
- German
- Belongs to
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Beiträge zum jüdischen Geselischaftsrecht 201 zogenen Gewinn.97 Ist jedoch die Arbeit vollständig unterblieben, so kann der tätig gewesene Teilhaber nur Er־׳ satz des nachweisbar entstandenen Schadens, aber nicht eines etwa möglich gewesenen Gewinnes verlangen, analog einer für die i. erlassenen Bestimmung:98 ,,Gibt jemand einem anderen Geld, damit er hierfür Früchte gegen halben Gewinn" einkaufe und antwortet dieser (als der Geldgeber die Früchte verlangt): ,,Ich habe nichts gekauft“, so kann er (der Geldgeber) gegen ihn nur üble Nachrede führen.100 Wird aber bezeugt, daß er Handel getrieben hat, so kann er Herausgabe (sc. der Gewinnes) erzwingen.“101 Mithin ist die Vorbedingung, daß der Schaden beweisbar ist. Daher wird ein aris, ׳אריס ein am Feldertrage beteiligter Pächter dem Besitzer gegenüber auch für den entgangenen Erntegewinn ersatzpflichtig, weil dieser zweifellos eingetreten wäre und der Pächter ihn ,,mit seinen Händen vernichtet“ hat:10- ,..Wer das Feld des Nächsten vernachlässigt, muß (den Eigentümer mit Geld) beruhigen“. Steht jedoch der Gewinn nicht absolut sicher fest (wie etwa in einem Ladengeschäft), so entfällt, selbst wenn er wahrscheinlich gewesen wäre, der Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings wird diese für die108 nachtal- 97 RÄSCHBA, Resp. III, Nr. m (S. 33b). 98 Tosefta 3M. IV, 22 ed. Zuckermandel S. 381:!הביתן מעור־־ לחברו ליקח בהן פידות למחצית שכר ובאחרונה אמר לא לקחתי אין לו עליו אלא תרעומות ואם יש עדים שלקח ומכר מוציאין ממנו בעל כרחי• 99 Dies die ständige Bezeichnung für iska in Mischna und Tosefta, s. u. § 12. 100 Inhaltlich gleichlautend Jer. BM.. V, 5 (IV, 10b): המבטל כיס חבירו אין לו עליו אלא תרעומות ,,Vernachlässigt jemand den Beutel eines anderen, so kann er ihm dies nur übelnehmen. 101 Siehe hierzu die eingehenden Ausführungen in Mord. BH. IX, 125 (156). Siehe auch Resp. des R. Hai in SZ. IV, 4, 83 (S. 70b), sowie des RÄSCHBA III, 135 (S. 32a). 102 jer. 1. c.: המבטל שדה חבירו חייב לשפות לו 103 Jedoch R. Elieser b. Natan: RABEN, S. 97a bringt eine Ansicht, nach der wie stets bei zweifelhafter Entscheidung, eine Teilung der strittigen Summe zu erfolgen habe. (In dem Zitate fehlt das entscheidende Wort חגית)•