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Jeschurun · 1929-03-01 · Heft 3-4 (März 1929) · p. Seite 192

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 3-4 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 192 (sequence 86)
Language
German
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192 Beiträge zum jüdischen Gesellschaftsrecht ,,Einst39 trafen Schlächter eine Abmachung, daß dem unter ihnen, der am Tage eines anderen arbeite, das Fell (des von ihm geschlachteten Tieres) zerrissen werden solle. Als nun einer am Tage eines anderen arbeitete, zerriß man ihm das Fell“. Zwar berichtet der Talmud weiter, daß Raba, als der Streit vor ihn kam, die Täter zum Schadenersatz verurteilt habe. Wie jedoch aus der anschließenden Diskussion hervorgeht, war es nur deshalb geschehen, weil ״ein angesehener Mann“, nämlich Raba, im Orte war, in dessen Gegenwart die Bestimmung hätte getroffen werden müssen. Wenn nun die hier ausgesprochene Gültigkeit von Vertrags- Schlüssen ohne kinjan-Akt von anderen Dezisoren nicht auf die ״Gesellschaft“ übertragen wird, so geschieht dies wohl deshalb, weil sie das Gemeinsame dieser Verträge40 darin sehen, daß sie von Mitgliedern einer öffentlichen Vereinigung, einer Stadt oder einer Zunft abgeschlossen wurden; sie dürfen deshalb nur auf entsprechende Fälle von Berufsgruppen ausgedehnt werden. Bei Verletzung eines solchen Vertrages muß nämlich das öffentliche Interesse leiden und deshalb bedeutet Nichtbeachtung seiner Bestimmungen einen ״Verstoß gegen die Erhaltung der Wahrheit und der Eintracht“ und kann darum nicht geduldet werden.41 Wenn wir jedoch annehmen dürfen, daß das talmudische Recht, von dem das Vereinswesen stark ausbildenden und den Zusammenschluß von Gewerbetreibenden zu Verbänden kennenden hellenistischen Recht beeinflußt,42 der- הנהר בי תרי טבחי דעבדי עבייבא בהדי הדדי דכל מאן דעביד :39 BB. 9 a ביומא דחבדיה ניקדעוה למשכיר, אזל חד מניהו עבד ביומא דחכריה קרעו למשכיר. אתו לקמיה דרבא חייביגהו רב א לשלומי י * ה״מ היכא דליכא אדם חשוב אבל היכא דיאיכא אדם חשוב לא בל כמיבהו דמתבו♦ 40 R. Jehuda b. Barsilai aus Barcelona behandelt sie unter der Ueberschrift ׳שטרי רגיעה s. das 0' השטרות betitelte Exzerpt aus seinem Werk (ed. Halberstam, Berlin 1898) S. 89/90. 41 Samuel di Medina: Resp. 153. 42 Für das Palästina benachbarte Äegypten ist jedenfalls aus sehr vielen Papyri das Bestehen einer hohen Zahl von dgl. Rechtsbildungen bekannt, vergl. San Nicolö: Hegyptisches Vereinswesen z. Zt. der Ptolemäer und Römer I (München 1913), Reil: Beiträge zur

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