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Jeschurun · 1929-03-01 · Heft 3-4 (März 1929) · p. Seite 161

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 3-4 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 161 (sequence 55)
Language
German
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Geistige Kämpfe um Lebensfragen usw. 161 Die heute ebenso wie damals aktuelle Frage der Aufnähme in die jüdische Religionsgesellschaft wurde gleichfalls gestellt: 24. ,,Welches ist die Form der Aufnahme in die jüdische Religionsgesellschaft?“ Äub und Löwi führten aus: Jeder von einer israelitischen Mutter Geborene ist von seiner Geburt an der israelitischen Religionsgesellschaft angehörig, ohne daß es einer besonderen Aufnahmeform bedürfe, doch gilt für den israelitischen Knaben nach biblischer — keineswegs aber rabbinischer Anschauung — die Beschneidung als Form der Aufnahme in die Religionsgemeinschaft. Durch die Unterlassung dieser xAufnahmeform hört jedenfalls der Israelit nicht auf, ein Mitglied der israelitischen Religionsgesellschaft zu sein. Es ist aber Pflicht des Rabbiners, die Eltern zu bestimmen, den Akt der Beschneidung an ihren Knaben vollziehen zu lassen. Bei der Aufnahme von Nicht-Israeliten in die israelitische Religionsgesellschaft, welcher ein angemessener Unterricht, verbunden mit einer gründlichen Untersuchung des Beweggrundes des Uebertrittes vorherzugehen hat, ist die Beschneidung beim männlichen, das rituell vorgeschriebene Untertauchen bei beiden Geschlechtern Form der Aufnahme. M. Rosenbaum: Mit der Geburt ist jeder Israelit in das Judentum eingetreten und als solcher verpflichtet zur Uebung aller religiösen Gesetze. Grünebaum bezeichnete als fernere Form der Aufnahme, den Knaben den ersten Sabbat nach zurückgelegtem 13. Lebensjahr den Segensspruch über die Thora sprechen und einen Abschnitt daraus von dem Knaben selbst vorlesen zu lassen. In manchen Gegenden sei auch eine sogenannte Konfirmation üblich, welche Grünebaum zur Einführung empfahl. A. und S. B. B. wie M. Rosenbaum. Seligmann bezeichnete für Knaben gleichfalls die Beschneidung als Form der Aufnähme, für das weibliche Geschlecht hingegen sei keine Form religiös-gesetzlich bestimmt. Feuchtwang im wesentlichen wie Aub und Löwi; Guggenheimer forderte: 1.) die Beschneidung

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