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Jeschurun · 1929-03-01 · Heft 3-4 (März 1929) · p. Seite 153

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 3-4 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 153 (sequence 47)
Language
German
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Geistige Kämpfe um Lebensfragen usw. 153 14. ״Welches sind die allgemeinen Kriterien der Rechtgläubigkeit im Judentum, ohne welche der Bestand desselben nicht angenommen werden kann?“ Äub und Löwi gaben hierauf folgende Erklärung ab: I. Der Glaube an einen einzigen ewigen Gott, der aus freiem Willen die Welt geschaffen hat, erhält und regiert. II. Der Glaube an die Offenbarung auf dem Sinai, sowie an die von Gott durch Moses und die Propheten geoffenbarten Lehren und Gesetze, wie sie in den 24 Büchern der heiligen Schrift enthalten sind. Es besteht im Judentum auch eine Tradition, welche früher nicht auf gezeichnet wurde, später jedoch im Talmud schriftliehe Aufnahme fand, lieber den Umfang dieser Tradition herrschte von jeher Meinungsverschiedenheit unter den Sgnagogenlehrern. III. Der Glaube an eine göttliche Vergeltung in diesem irdischen und in dem zukünftigen Leben. Ändere Glaubensartikel, wie der Messiasglaube und die Auferstehung der Toten können nicht als allgemeine Glaubensartikei betrachtet werden. G. und Gr. im wesentlichen ebenso. M. Rosenbaum formulierte seine Antwort in nachfolgender präziser Form: Anerkennung der schriftlichen und mündliehen Satzungen als göttliche Gesetze und Unterwerfung unter dieselben. Ebenso äußerten sich Ä., S. B. B. und F. Nach Seligmanns Ansicht besteht die Rechtgläubigkeit im Judentum in dem Glauben an die Göttlichkeit des Gesamtinhalts der heiligen Schriften d. i. des schriftlichen Gesetzes sowohl — Bibel — als auch des mündlichen —Talmud—, wie letzteres in dem Ritualkodex abgeschlossen vorliegt und in dem religiösen, diesem Gesetz ensprechenden Handeln. Ohne die- Glauben und den darauf basierten Kultus könne der Bestand des Judentums nicht angenommen werden.

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