Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 152 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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152 Geistige Kämpfe um Lebensfragen usw. zipien des Judentums anerkennen und zu den Kultusausgaben der bisherigen Gemeinde auch weiterhin beitragen würden. Fast einstimmig wurde auch folgende Frage beantwortet: 12. ,,Wenn zwei israelitische Kultusgemeinden innerhalb derselben räumlichen Grenzen bestehen, woran wird die Zu״ gehörigkeit zu der einen oder anderen erkannt, resp. an welche Formalitäten ist der Uebergang von der einen zur anderen zu knüpfen, um gegebenenfalls die Exekution der Gemeindebeschlüsse gegen die Einzelnen möglich zu machen?“ Aub und Löwi knüpfen den Uebergang von einer Gemeinde zur anderen lediglich an die Förmlichkeit der Austrittserklärung vor den Gemeindeorganen und der Bescheinigung der erfolgten Aufnahme in die neugebildete Gemeinde; ebenso die übrigen Rabbiner mit Ausnahme Seligmanns, der die Trennung selbst für unzulässig hält und über den fraglichen Zustand Erfahrungen nicht gemacht hat. Es folgte im Anschluß hieran die Frage: 13. ,,Können zwei solche Gemeinden noch zu einer und derselben Religionsgesellschaft gehörig betrachtet werden?“ Aub und Löwi beantworteten diese Frage bejahend. M. Rosenbaum: Wer das abgeschlossene Judentum nach individueller Anschauung modellieren will, sagt sich von der Religionsgesellschaft los, ohne daß er sich von seinen Verpflichtungen als Jude lossagen kann. Im wesentlichen ebenso A., S. B. B. und F. Grünebaum und Guggenheimer bejahten diese Frage ebenfalls, sofern sich die Trennung nicht auf die Glaubens- und Pflichtenlehre, sondern nur auf äußere Formen bezieht. Seligmann verneinte die Frage. Besonders bemerkenswert erscheint die folgende Frage, bei deren Beantwortung sich die Geister schieden und ihre Weltanschauung deutlich proklamierten. Denn Diese Frage ging auf das Wesen und die Grundlage jüdischer Erkenntnis und forderte das Bekennen der innersten Ueberzeugung.