Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 150 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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150 Geistige Kämpfe um Lebensfragen usw. materielle Fertigkeit und Kenntnis der Religionsvorschriften besitzen, sowie von erprobter Religiosität sein. Äuch die Frage der Anstellung wurde gestellt: 5. ,,Wie und auf wie lange werden sie angestellt?“ Äub und Löwi: ,,In der Regel für eine Zeit von 3—6 Jahren. Die Aufstellung erfolgt durch die selbständigen Gemeindemitglieder; ebenso G. und S. M. Rosenbaum: Die Art der Äufstellungsdauer und sonstige Bedingnisse derselben werden dem freien Uebereinkommen überlassen, wobei nach Stimmenmehrheit entschieden wird; ebenso A., S. B. B. und F. Grünbaum: der Vorstand wird durch die Gemeinde gewählt, die übrigen Gemeindebeamten vom Vorstand nach freiem Uebereinkmmen. Die Frage 8. ״welche besonderen Bedürfnisse jede israelitische Kultusgemeinde habe“, wurde gleichfalls behandelt. Aub und Löwi zählten als besondere Bedürfnisse auf: 1. Anstalten: Betlokal, Religionsschule, Begräbnisplatz und Frauenbad. 2. Kultuspersonal : Rabbiner, Religions- Vorbeter, Schächter und Kultusdiener; ebenso G. und Gr. Rosenbaum forderte: Ein Betlokal, ein nach religiöser Vorschrift eingerichtetes Frauenbad und Thorarollen; ebenso A״ S. B. B. und F. Es muß hier betont werden, daß sämtliche Gutachter ein Frauenbad für ein erforderliches Bedürfnis jeder israelitisehen Gemeinde halten; man vergleiche hiermit den Zustand in vielen Gemeinden in heutiger Zeit, in der es sogar Provinzen gibt mit zahlreichen jüdischen Gemeinden, die nicht ein einziges Frauenbad eingerichtet haben. Die Frage 9 behandelte die Aufbringung der erforderlichen Mittel: 9. ,,Wie werden die 'erforderlichen Mittel hierfür aufgegebracht?“