Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 141 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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Die göttlichen Attribute 141 schieden fachen ÄnwendungsmögÜchkeiten des Attributes Gewurah, wenn auch das mit ihm verwandte Nomen עז unterschiedlich gebraucht wird. So steht es Ps. 93,1: "ה, מלך*** עז התאזר Gott ist König... hat sich mit Macht umgürtet‘4 in deutlicher Beziehung auf die Schöpfung: ״auch steht die Welt fest gegründet und wanket nicht“. In allgemeinstem Sinn wiederum wird in Schemoth Raba Kap. 30 festgestellt, daß עז nichts anderes als ׳דין das Recht, sei ״denn es heißt: ׳ועז מלך משפט אהב ... und die Macht des Königs, der das Recht liebt“ (Ps. 99, 4. Vgl. auch Ramban zu Ex. 15, 2). Diese generelle Begriffsbestimmung, sowie die Beziehung auf Gewurah, faßt die Definition des Pardes Rimonim, als deren Quelle ein Sohar-Zitat bezeichnet wird, folgendermaßen kurz zusammen (Tor 23, Kapitel 16): ״עז בקרא הגבורה מדת הדין העזה עז wird die Gewurah genannt, das starke Rechts-Prinzip“. Dadurch empfängt nun aber auch das Attribut Gewurah die Kennzeichnung als ׳מדת הדין als Rechts-Prinzip, was auch tatsächlich ebenfalls von Pardes Rimonim (Tor 23, Kapitel 3) ausdrücklich festgelegt wird, und erhalten wir somit eine weitere Auffassung von Gewurah, deren eigentliche Bedeutung zunächst klarzustellen ist. 3. Das Ergebnis, das die bisherige Erörterung gezeitigt hat, läßt sich dahin zusammenfassen, daß Gewurah stets eine Ueberwindungskraft bedeutet, die Gott, sei es in der Natur, sei es in der Schicksalsgestaltung der Menschen sich äußern läßt.5) Diese Begriffsbestimmung ist indessen noch unzureichend, weil sie mit derjenigen, die für Gedulah gegeben wurde, nahezu wörtlich übereinstimmt und das spezifische Unterscheidungsmerkmal dieser beiden Attribute nicht genügend hervorhebt. Um also den Begriff vollkommen zu erfassen, ist es nötig, das charakteristische Moment, wodurch sich dieser von dem Attribut Gedulah unterscheidet, in die Definition 5) Es stellt sich demnach heraus, daß die eingangs zitierten, einzelnen Definitionen der Erklärer voll zutreffend sind, aber das Ättribut in seiner vollen Bedeutung doch nicht erfassen. 3