Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 64)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2292929-2293065-2293066--10274-2303568- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
62 Die Lehren von der ״Vergeltung“ usw. hingehalten, wohl aber das Judentum auf Grund eines mißverstandenen Bibelverses der Rachsucht angeklagt und die Juden dies Mißverständnis grausam büßen lassen. Schon Marcion, der Gnostiker des zweiten Jahrhunderts, entscheidet in seinen Antithesen, daß der Gott, der in Exodus Äuge um Äuge, Zahn um Zahn fordert, nicht der in Jesus Mensch gewordene sein kann, der befiehlt, dem Schläger die andere Wange hinzuhalten, unsere Feinde zu lieben und für die, welche uns verfolgen, zu beten, — nicht ein Gott der Liebe und Gnade, sondern ein schrecklicher Demiurg, ein strenger Welt- Schöpfer, der die Menschen nach seiner strengen Gerechtigkeit mit Verdammnis bestraft. Nun wohl, der jüdische Gerechtigkeitsbegriff und die Lehre vom Nichtwiderstehen sind absolute Gegensätze; aber ist das ein Zeichen jüdischer Rachsucht? Sind die Philosophen rachsüchtig, die in der lex talionis die einzig mögliche Grundlage der gesetzlichen Bestrafung erblicken? Kant sieht im ,,Wiedervergeltungsrecht das einzige Prinzip, das sowohl Quantität wie Qualität einer gerechten Strafe bestimmen kann. Das Ziel der Bestrafung ist, die Schlechtigkeit zu tilgen und aufzuheben. Das moralische Gleichgewicht ist durch das Verbrechen gestört worden und wird durch die strafende Hand der Gerechtigkeit wieder her gestellt‘4 (Rückübersetzung aus dem Englischen, Kant, Rechtslehre). Hegel sieht in der Strafe keine moralische, sondern die logische Notwendigkeit, eine Gewalttat mit einer zweiten auszugleichen; dabei ,,eigensinnig auf der Gleichheit der Strafe mit dem Verbrechen zu bestehen, führt die Vergeltung bis zum Widersinn“. (Hegel, Philosophie des Rechts). Die Äbweichung zwischen Kant und Hegel ist genau der Unterschied zwischen der buchstäblichen Deutung des Exodustextes und seiner Milderung durch die Rabbinen; während sie beide, ohne rachsüchtig zu sein, übereinstimmen in der Auffassung der lex talionis als der einzigen moralischen und Verstandesmäßigen Grundlage der gesellschaftlichen Behandlung des Verbrechens. Die jüdische lex talio befindet sich in Uebereinstimmung mit den besten Gedanken der Philosophie.