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Jeschurun · 1929-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1929) · p. Seite 59

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1929)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 59 (sequence 61)
Language
German
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Die Lehren von der ״Vergeltung“ usw. 59 kennt bei den völlig gleichen Vorbedingungen überhaupt nur Geldstrafe, verlangt auch charakteristischerweise den Tod des stößigen Tieres nicht (201). Älso bei strengeren, die Verant- Wörtlichkeit schärfer betonenden, das Gemeinwohl besser schützenden Grundprinzipien hebt gerade in diesem Falle die Bibel ebenso auffallend wie bedeutsam hervor: ״Ob er einen Sohn oder eine Tochter stößt, es soll ihm nach diesem Rechte geschehen“ (Ex. 21, 31), und wehrt damit, soll die Hinzufügung nicht sinnlos sein, eine Folgerung ab, die sich in diesem Falle für das Hammurabigesetz von selbst ergibt. Im hellsten Lichte aber erstrahlt die Absicht des Mosaismus im Deuteronomium, 24, 16, wo mit dem biblischen Kanon: ״Nicht sollen Väter um der Kinder willen getötet werden, und nicht sollen Kinder um der Väter willen getötet werden, jeder soll für seine Schuld getötet werden“, ein deutlicher Bruch mit der geschilderten außerbiblischen Rechtsauffassung vollzogen und das im Hammurabi durch die rohe talio verdunkelte Selbstverantwortungsprinzip in der bestimmtesten Form zur Geltung gebracht ist. — Wenn in den biblischen Beispielen, die das Prinzip der Vergeltung beleuchten, die angedeutete Richtung nicht immer befolgt wird, im Gegenteil nicht selten der Geist Hammurabis zur Tat wird, so zeigt das eben, daß die praktische Uebung im alten Israel, auf diesen wie auf anderen Gebieten vielfach, von fremden Rechts- und Religionsanschauungen beeinflußt, oft sogar überwuchert wurde, und nur langsam und allmählich zum Geiste des Mosaismus sich hindurchrang. Wie heidnischer Brauch und Götzendienst in schlimmster Entartung (Molochdienst!) bei Israel Aufnahme fand und aller profetische Zorn dagegen zunächst machtlos blieb, so eben auch die barbarischen Rechtsanschauungen seiner Umgebung. Im Richterbuche (1, 7) werden dem Kanaaniter Adoni- Besek von den Männern Judas die Daumen und Zehen abgeschnitten, und der Verstümmelte bekennt: 70״ Könige mit abgeschnittenen Daumen und Zehen lasen Speise unter meinem

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