Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1929)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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22 אין מוקדם ומאוחר בתורה Rücksicht darauf, ob sie in den Zusammenhang paßten oder nicht. Daß mindestens ein einheitlicher Plan vorlag und befolgt wurde, ist klar. Unter den Neueren hat wieder D. Hoffmann זצ׳'ל und B. Jacob diese Fragen einer eingehenden Beachtung gewürdigt und ihren Arbeiten verdanke ich sehr viel Belehrung und Anregung. Der Satz: ״ אין מוקדם מאוחר בתורהIn der Thora wird die zeitliche Reihenfolge nicht innegehalten“, befindet sich Pessachim 6b mit Beziehung auf Nu 9, 1, dem Ausgang unserer Untersuchung. Dort erfahren wir, daß am 1. Nissan des 2. Auszugjahres der Befehl zur Veranstaltung des Peßach in der Wüste Sinai erteilt wurde, ein Ereignis, das somit einen Monat früher stattgefunden hat als die nach 1, 1 am 1. Ijar desselben Jahres erfolgte Anordnung der Volkszählung und Lage- Ordnung. Der genannte Satz ist an sich außerordentlich schwierig. Der Pentateuch legt nämlich überall ungeheuren Wert auf die zeitlich richtige Einordnung auch der Gesetze nach ihrer Offenbarung oder Verkündigung. Stets bildet die Geschichte den oft weiteren, oft aber ganz engen Rahmen für die Gesetze, die entweder an die erzählten Ereignisse angeknüpft oder doch wenigstens nach ihnen datiert werden, und so bestimmt sich die Ordnung der Gesetze meist durch ihre zeitliche Aufeinanderfolge. Diese Erscheinung läßt sich schon in der Genesis bei den noachidischen Gesetzen (9, 1 ff), der Beschneidung (17, 1 ff) und ,38 ,32) גיד הנשר) beobachten und durch den ganzen Pentateuch bis zum Schluß des Deuteronomiums vorfolgen. Das geht so weit, daß selbst Nachträge zu den Gesetzen oft nicht in das Gesetz selbst aufgenommen werden, auch wenn es durch einen kurzen Satz hätte geschehen können, sondern an ganz anderer Stelle anläßlich ihrer geschichtiichen Veranlassung eingefügt werden. So an unserer Stelle die Vorschriften über ׳פסח שבי das Peßachopfer derer, die an seiner Darbringung durch Unreinheit oder Entfernung im ersten Monat verhindert waren. Sie kommen nicht nach Ex. 12, wo sie nach unserem Dafürhalten hingehören würden, sondern nach Nu. 9, weil das Ereignis, das zu der betreffen-