Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 673

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Date
1928-11-01
Page
Seite 673 (sequence 97)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2292929-2293057-2293064--10189-2303483
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

a Der Passauer JudenprozeB 1478. 673 von den Passauer Gefangenen gleiche Geständnisse zu erzielen. Gelang dieses und wurden von den Gefolterten besonders Wunder zugestanden, so war viel gewonnen. Seitdem 1215 im vierten Lateranischen Konzil durch Innocenz III. die Ver- Wandlung der geweihten Hostie in den Leib Christi zum Dogma erhoben worden war, gab es Christen, die an der Wahrheit der Brot verwandlungslehre zweifelten. Durch Urban IV. war 1264 das Fronleichnamsfest eingesetzt worden, weil zu Bolsena das Dogma dadurch bestätigt wurde, daß einem zweifeinden Priester Blutstropfen aus der Hostie auf seinen Rock fielen. Diente es da nicht zur weiteren Verherrlichung der Kirche, wenn immer von neuem die Juden eingestehen mußten, daß die Hostien sich zur Wehre setzten, durch Blut ihre lebendige Körperlichkeit bezeugten und Wunder übten? Gegenüber zweifelnden Christen konnte es keinen besseren Beweis für die Wahrheit des Dogmas geben. Welcher Triumph, wenn auch in Passau eine Kirche zum heiligen Grabe entstand! Was in dem kleinen, zum Bistum Regensburg gehörigen Deggendorf möglich war, sollte nicht in der Bischofsstadt Passau ebenfalls zustande kommen können? Passau, ein Wallfahrtsort, welche Perspektiven! ״Der Ruf eines vor gefallenen Hostienfrevels und volkstümlicher Hostienwunder hatte in der Regel die Entstehung einer Wallfahrt zur Folge. Diese wurden von den betreffenden Städten um so mehr gepflegt, als sie infolge des großen Zustromes von Wallfahrern zu einer bedeutenden wirtschaftlichen Einrichtung sich gestalteten. Kirchliche Privilegien regelten dann den Wallfahrtsverkehr und schufen besondere Festzeiten, welche wirtschaftlich den alten Messen, Kirchweihen usw. entsprachen.“1 Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß die eine oder die andere der vorstehenden Erwägungen oder sie alle zusamrnen den bischöflichen Richter im Bunde mit der Passauer Geistlichkeit zum Vorgehen gegen die Juden veranlaßte. Ueber die Stellungnahme des hochbetagten Bischofs haben wir kein: נ Heuwieser in der Niederbayerischen Monatsschrift V, 74. 7

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.