Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 667 (sequence 91)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Passauer JudenprozeB 1478. 667 haben weder die Hostien gekauft, noch sie durchstochen oder verbrannt! Das Passauer Ereignis ist nicht für sich allein zu werten. Es steht im engen Zusammenhang mit den früher gegen Juden wegen Hostienschändung erhobenen Anklagen. Bekannt sind die aus diesem Anlaß entstandenen großen Judenverfolgungen der Jahre 1298 und 1336—38, denen zahlreiche Judengemeinden Süddeutschlands und Oesterreichs zum Opfer fielen. Neben der Beschuldigung der Brunnenvergiftung und des Ritualmordes hat im Mittelalter keine andere falsche Anklage so viel Unglück angerichtet wie die der Hostienschändung. Die Passauer Juden — genau genommen: einer der ihrigen unter Mitwissen und Zustimmung der uebrigen — sollen Hostien durchbohrt, zerstochen haben. Warum? Um sie zu peinigen, zu martern, zu verbrennen, um, wie Walch gestehen mußte, ,,den christlichen Glauben zu versuchen“ oder, wie das Flugblatt sagt, ,,Christenglauben zu bewähren“ oder um zu ,,versuchen, ob unser Glaub gerecht wäre“1 Wer aber die Hostie martern will, geht mit dem dogmengläubigen Christen von der Voraussetzung aus, daß sie sich durch die Konsekration in den Leib Christi verwandelt. Es hat keinen Juden gegeben, der sich zu diesem Dogma bekannte. Wenn er überhaupt je Hostien zu sehen bekam, so waren ihm diese kein ״Sakrament“, kein ״Leichnam Christi“, sondern ״kleine, runde, von ungesäuertem Weizenmehl gebackene Scheiben“. Kein jüdisches Gehirn war des Gedankens fähig, daß der gebackene Oblatenteig gepeinigt werden könne. Es lag daher 1 Dieselbe Begründung begegnet uns in Wien 1420: ״daz etlich Juden von Wienn unnd Enns haben vier geweicht ostia zuwegen gebracht und die mit nadlen gestupfft und versuecht, ob si gereht segen, und nachmallen zum dritenmal auf ain glueent gluet geleigt“ (Goldmann, Das Judenbuch der ScheffstraBe zu Wien, S. 113 Änm. 1). Die Feuerprobe wiederholte sich nach der Änklage in Passau, blieb also nicht in Wien vereinzelt, wie Krauß, Die Wiener Geserah, S. 202 Anm. 360 annimmt.