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Jeschurun · 1928-11-01 · Heft 11-12 (November 1928) · p. Seite 666

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
15 (1928)
Issue
Heft 11-12 (November 1928)
Date
1928-11-01
Page
Seite 666 (sequence 90)
Language
German
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666 Der Passauer Judenprozeß 1478. liehe Angelegenheit, um eine Offenbarung Gottes, um Bestätigung des Dogmas von der Substantion des Leibes Christi. Den von den Juden bekannten Wundern mußte der fromme Kaiser seine Reverenz bezeigen. Dazu hatte es Friedrich in Passau nicht wie in Regensburg mit dem Rate der Stadt, sondern mit der Geistlichkeit zu tun, mit dem ihm befreundeten Bischof, dem Kanzler des Reichs und Präsidenten des neu geschaffenen Reichskammergerichts. Was die materielle Schädigung betrifft, die der Kaiser durch den Verlust seiner Kammerknechte erlitt, so mag er bei der Regelung über die Hinterlassenschaft der Hingerichteten entschädigt worden sein. Für die Zukunft suchte der Kaiser solchen Prozessen vorzubeugen und gab gern den Juden außerhalb Passaus Gehör, als sie sich von neuem um Hülfe flehend an ihn wandten. Die Passauer Juden hatten gestanden, zwei Hostien an die Salzburger Juden weiter gegeben zu haben. So konnte es durch Vorgehen gegen die dortigen Juden leicht zu einer Wiederholung des Passsauer Prozesses kommen. Am 12. März 1478, kurz nach der Passauer Hinrichtung, ersuchte daher der Kaiser den Salzburger Erzbischof Bernhard, zu dessen Kirchenprovinz Passau und Regensburg gehörten, nicht leichtfertig gegen die Salzburger Judenschaft vorzugehen, sondern sich vor unbilligen Beschuldigungen zu hüten. Von letzteren heißt es, daß die Juden ,,mit dem heiligen sacrament und der Kristen kinder und irem pluet sullen verhanndelt haben, dadurch sg in vennkhnuss pracht und so swerleich gemartert werden, daß sy solhes von marter wegen bekennen muessen, und wiewol sy des unschuldig sein, dadurch von leben zum tod pracht und in ir gut genomen werde, des sy sich besweren“.1 Wir haben oben angenommen, daß die Passauer Juden schuldig waren. Sie waren es in Wirklichkeit nicht. Sie ר Scherer, die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern, S. 557—58. Der Kaiser gibt die Beschwerde der Juden wieder.

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