Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 655 (sequence 79)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2292929-2293057-2293064--10171-2303465- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Passauer JudenprozeB 1478. 655 gestohlenen Hostien an den Regensburger Juden. Die anderen Kirchendiebstähle werden fortgelassen. Bei dieser klaren Trennung wird man ohne weiteres das erste Geständnis dem 10. Februar und das zweite dem 26. Februar zuschreiben. Und mit Recht. Die Verhaftung der Passauer Juden am 10. Februar zeigt, daß damals das erste Geständnis Christophs erfolgt war. Und daß das zweite in der vorliegenden Form nicht eher als am 26. Februar geschehen sein kann, offenbart die weiter zu besprechende Affäre Sundel-Süttel. Jedenfalls sind sowohl in R wie in E alle Geständnisse Christophs hintereinander auf gezählt, ״ohne daß hier auf die inzwischen erfolgten Verhöre der Juden hingewiesen wird. Solche ,,Befragungen“ fanden sogleich nach dem 10. Februar statt. Der Bericht sagt ja selber: ,,Darauf sind dg Juden zu handen genomen und gefragt.“ ,,Darauf“ bezieht sich nicht auf die Zeit nach dem 26. Februar, sondern auf die nach dem 10. Februar. In der Liste der Straftaten Christophs, die auf besonderem ,,Zettel“ nach Regensburg gemeldet wurden, ist der Käufer der Hostien der Jude Suttel in Regensburg. Derselbe Name begegnet uns in E, wo das betreffende Geständnis an zweiter Stelle steht, nur lautet hier der Name Süttl, was dasselbe ist. Wir erinnern uns aber, daß bereits am 22. Februar der Passauer Marschall Sebastian den Handel Christophs mit dem Regensburger Juden nach Regensburg meldete. Dort heißt der Mann: Sundei.1 Handelt es sich um dieselbe Person mit verschiedenen Namensformen oder liegt ein Schreibfehler vor? Entscheidung der vorstehenden Frage bringen die Urkundenצ der Reichsstadt Regensburg im Münchener Haupt- Staatsarchiv. In Regensburg gab es einen Sundei und einen Suttl (Suttel), und zwar war letzterer der Sohn des ersteren. Auf diesen Sohn weist der Regensburger Stadtschreiber hin, 1 Oben S. 556. - Stern, Der Regensburger Judenprozeß 1476—1480 im Jahrbuch der jüdisch-literarischen Gesellschaft XVIII, S. 578 und separat S. 16.