Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 621 (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2292929-2293057-2293064--10137-2303431- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Sinn und Seele des ״Höre Israel“. 621 das Bekenntnis an.1) Hören soll der Jude den Ewigen, seinen Gott, und hörend erkennen, daß er ist und der einigeinzige ist.2) Äm Morgen, wenn er seine Seele neu empfängt, am Abend, wenn er sie in Gottes Hand empfiehlt; in der Freude, wenn sich seine Brust weitet, im Leid, wenn sich das Herz zusammenkrampft; als Kind, wenn es der Vater die ersten Laute lehrt, als Greis, wenn ihm schon die Sterbelichter leuchten; am schlichten Werktag oder am Jaum Kipper in der höchsten Andacht, immer soll dem Juden Bekenntnis Erlebnis heißen, sich im Geiste vor dem Sinai wissen und Gott gleichsam zu sich sprechen lassen, wie das Wort Jesajas es zum Ausdruck bringt: ,,Er weckt am Morgen, am Morgen weckt er mir das Ohr zu hören wie ein Geübter.“3) Dies scheint auch ein Wort des Midrasch-rabba andeuten zu wollen: Woher hat Israel die Begnadung, das Sch’ma zu lesen? Rabbi Pinchot bar Chama sagt: Vom Offenbarungsakt am Sinai her. Dort hat Gott schon das Sch’ma gesprochen. Ehe er anhub: ,,Ich bin *) Wiewohl dieser Gedanke als Sinn und Seele des ״Höre Israel“ ganz aus dem Geiste der Grundlehren des Judentums — vgl. besonders Kusari — geschöpft ist, findet er sich in keinem der Kommentare zu Deut. 6, 4 auch nur andeutungsweise vor. Bloß S. R. Hirsch deutet ihn, ohne ihn jedoch in seiner vollen Konsequenz durchzuführen und in der Uebersetzung zu verankern, in seinem Pentateuch-Kommentar an, indem er etwa ausführt, daß vor der Sinaigesetzgebung bloß das Sehen, nachher erst auch das Hören Quelle der Gotteserkenntnis Israels wurde. 2) Das wird auch der Äuffassung von Rabbi, Rabbi Josi und Rabbi Jehudah in B’rachot 13a und 15a und b, nach der das laute, dem Ohre vernehmliche Lesen des ״Sch’ma“ bindende Pflicht ist, obwohl es bei anderen Mizwot nicht erforderlich ist, einen tieferen Sinn verleihen. Die Halacha entscheidet zwar nicht ganz nach dieser Änsicht, aber von vornherein soll das Sch’ma doch laut gelesen werden. Besonders der Vorbeter soll es der Gemeinde laut vorsprechen, da man dem Sinn des ״Sch’ma“, ״höre“ gerecht zu werden hat. (Vgl. Rambam Hilchot K’riat Sch’ma 2, 8, Schulchan Äruch Orach Chajim 61, 4; 26; 62, 3!; 5.) 3) Jes. 50, 4.